Informationen über das neue Cannabisgesetz/Antworten auf die wichtigsten Fragen
Das Bundesministerium für Gesundheit hat zum neuen Cannabisgesetz die Antworten auf die wichtigsten Fragen zusammengetragen. Diese haben wir im Folgenden zusammengefasst.
Warum gibt es das neue Cannabisgesetz?
- Der Konsum und Erwerb von Cannabis haben in den letzten Jahren zugenommen.
- Bei Schwarzmarkt Cannabis ist der THC-Gehalt unbekannt und es können giftige Beimengungen, Verunreinigungen und synthetische Cannabinoide enthalten sein.
- Bei illegal erworbenem Cannabis besteht daher ein erhöhtes Gesundheitsrisiko und eine unvorhersehbare Wirkstärke
Welche Ziele verfolgt das Gesetz?
- Stärkung des Gesundheitsschutzes von Konsumierenden
- Intensivierung der Aufklärung über Risiken von Cannabis und der präventiven Maßnahmen
- Eindämmung des illegalen Marktes für Cannabis und damit auch verunreinigter Substanzen
- Stärkung des Kinder und Jugendschutzes
Das Cannabisgesetz tritt am 1. April 2024 bzw. bezüglich der Anbauvereinigungen am 1. Juli 2024 in Kraft. Dann sind sowohl der private Eigenanbau zu Hause, bundesweite Anbauvereinigungen als auch der Besitz von Cannabis ab 18 Jahren möglich.
Für den Gesundheitsschutz gilt dabei unter anderem
- Cannabis ist für alle unter 18 Jahren verboten
- max. drei Cannabispflanzen pro Erwachsenen
- max. 25 g Besitzmenge an Cannabis pro Erwachsenen
Wie werden Kinder und Jugendliche geschützt?
- Strikte Alterskontrolle in Anbauvereinigungen
- Kein Konsum in Anwesenheit von Minderjährigen
- Verpflichtende Schutzmaßnahmen beim Eigenanbau
- Strafe bei Verkauf und Überlassung an Kinder und Jugendliche
- Strenge Verpackungshinweise zu gesundheitlichen Risiken und Hinweise auf Beratungs- und Behandlungsstellen
- Ausbau von Präventions- und Frühinterventionsangeboten für Kinder und Jugendliche