Seit dem 30.01.2023 findet man in den sozialen Medien eine „Petition“(digitale Unterschriftenliste) mit der Forderung nach fairen Betreuungsgebühren für den Schülerhort Hochstetten.
Konkret fordern die Initiatoren dieser „Petition“ eine Angleichung der Hortgebühren an die Durchschnittsbeiträge der umliegenden Gemeinden und eine Neustrukturierung der Geschwisterkindregelung/-ermäßigung.
Im erläuternden Text zur „Petition“ werden die beiden Kernaussagen getroffen, dass der Besuch der Ganztagsgrundschule in Linkenheim keine Alternative zum Hortbesuch sei und die hohen Betreuungskosten dazu führen würden, dass das Ziel von Vereinbarkeit des Familienlebens mit der Berufstätigkeit verfehlt wird.
Als Vergleichsgrößen werden die Beiträge der Stadt Karlsruhe, der Stadt Stutensee und der Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen angeführt. Leider sind die Vergleichsgrößen der „Petition“ nicht immer fair und tatsächlich vergleichbar gewählt. So wurde der in der „Petition“ angegebene Betrag von 56€ monatlich für eine Halbtagsbetreuung in Karlsruhe verglichen mit den 191€ Monatsbeitrag für eine Halbtagsbetreuung in Hochstetten. Hierbei wurde aber außer Acht gelassen, dass in den Beiträgen für Karlsruhe keine Ferienbetreuung enthalten war. Gleiches gilt für die Vergleichsgröße Stutensee, wobei hier zusätzlich der Essensbeitrag mit angegeben wurde.
Um diese unglücklich gewählten Größen tatsächlich vergleichen zu können und eine breitere Sicht auf weitere Umkreisgemeinden zu geben, haben wir in Hinblick auf eine größere Transparenz vier Produkte in insgesamt zwölf Schülerhorten – in der „Petition“ wurden lediglich vier betrachtet – auf vergleichbare Merkmale gerechnet.
Ist kein Wert angegeben, so wird dieses Produkt in der entsprechenden Einrichtung nicht angeboten.
Halbtag bis ca. 14 Uhr, ohne Ferienbetreuung und ohne Essenbeiträge
Halbtag bis ca. 14 Uhr, mit Ferienbetreuung und ohne Essensbeiträge
Ganztag bis ca. 17 Uhr, ohne Ferienbetreuung und ohne Essensbeiträge
Ganztag bis ca.17 Uhr, mit Ferienbetreuung und ohne Essensbeiträge
Auch in unseren Vergleichen wird deutlich: billig sind die Betreuungskosten im Schülerhort Hochstetten nicht. Wir sind nicht die günstigste Gemeinde im Umkreis.
Da wir die Sorgen der Petitionsführer ernst nehmen, möchten wir aber gerne für Aufklärung sorgen, warum die Betreuungsgebühren so festgelegt wurden.
Hier gilt es, als ersten Schritt die Betriebskosten des SH Hochstetten genau zu betrachten. Diese sind in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen. Die Kosten werden der Gemeinde durch die AWO jährlich in Rechnung gestellt.
Nachdem die Elternbeiträge angepasst wurden erwartet die Gemeinde für die Jahre 2022 und 2023 einen Kostendeckungsgrad durch Elternbeiträge in Höhe von knapp 40%.
Im Gegensatz zu den sogenannten kommunalen Pflichtaufgaben (§ 2 Absatz 2 Gemeindeordnung BW), hierunter fallen u.a. auch Schulen und Kindergärten (U3 und Ü3 Betreuung), handelt es sich bei einem Schülerhort (Betreuung Ü 6) um eine Freiwilligkeitsleistung, also eine Aufgabe, die sich die Gemeinde ohne eine gesetzliche Verpflichtung selbst stellt. Ob und wie steht der Gemeinde dabei also völlig frei. Per Definition geht es bei einer Freiwilligkeitsleistung um die Lebensqualität, die in der Gemeinde geschaffen wird. Hier wurde vom Gemeinderat im Jahr 2020 festgelegt, dass ein Kostendeckungsgrad von mindestens 50 % anzustreben ist.
In der Kinderbetreuung sollte es aber nicht nur um eine „Aufbewahrung der Kinder gehen. Daher arbeiten die Schülerhorte in Linkenheim-Hochstetten mit qualifiziertem pädagogischem Personal. Die Einrichtungen entsprechen den Standards des Jugendamtes (SGB XII). Dies ist nicht in jeder Vergleichsgemeinde der Fall. Gerade in den Halbtags- und Kernzeitangeboten wird oftmals durch ungelerntes Personal betreut. Die Personalkosten machen im Schülerhort Hochstetten daher auch fast 90% der Gesamtkosten aus.
Wenn der Gemeinderat nun der Forderung folgt und die Elternbeiträge zur Schulkindbetreuung in Hochstetten senkt, würde dies bedeuten, dass entweder die Qualität des Angebotes (und damit in direkter Folge die Kinder) darunter leiden würde oder die Allgemeinheit die Kosten tragen muss – z.B. in Form höherer Grundsteuern. Die Finanzierung der Kinderbetreuungseinrichtungen (Krippen, Kindergärten und Horte) belastet den Gemeindehaushalt bereits jetzt mit 5,9 Millionen Euro pro Jahr. Es ist der mit Abstand größte laufende Ausgabeposten im Haushalt.
Eltern, die sich die Betreuungskosten des Schülerhortes Hochstetten nicht leisten können oder wollen, können wir nur dazu raten, entweder die Ganztagsgrundschule in Linkenheim zu besuchen oder Finanzierungshilfen durch das Jugendamt des Landratsamtes Karlsruhe zu beantragen. Hier ist eine Kostenübernahme von bis zu 100% möglich. Unsere Ansprechpartner im Rathaus helfen Ihnen dabei gerne zuverlässig und diskret. Oftmals besteht ein Anspruch auf Unterstützung ohne, dass dies den Berechtigten bekannt ist.
Die Gemeindeverwaltung wird dem Gemeinderat noch vor dem neuen Schuljahr, im Rahmen der anstehenden Vertragsausgestaltungen mit der AWO für die Schülerhorte einen Vorschlag für die Neuregelung der Geschwisterrabatte im Schülerhort unterbreiten. Selbstverständlich wird auch die Online-Unterschriftenliste für niedrigere Hortgebühren und das Anliegen der Unterzeichner dem Rat vorgestellt, sofern die Liste bei der Gemeinde eingereicht wird.