Änderung persönlicher Daten der Hochschule mitteilen

Wenn Sie an einer Hochschule eingeschrieben sind, müssen Sie ihr die Änderungen persönlicher Daten sofort mitteilen. Das gilt besonders, wenn Sie wichtige Mitteilungen von der Hochschule erwarten wie beispielweise Immatrikulationsbogen, Prüfungsmitteilungen.

Voraussetzungen

Ihre persönlichen Daten haben sich geändert.

Zuständige Stelle

das Studierendensekretariat oder Studienbüro

Erforderliche Unterlagen

Bei persönlicher Vorsprache: Studentenausweis und Chipkarte

Kosten

keine

Zurück

Verfahrensablauf

Sie können die Änderung persönlich im Studierendensekretariat oder schriftlich mitteilen. Wenn Sie eine Chipkarte der Hochschule besitzen, können Sie die Änderung an manchen Hochschulen online oder an den Chip-Terminals selbst vornehmen.

Die nächste Semesterbescheinigung enthält dann die neuen Daten.

Fristen

Keine

Hinweise

Keine

Erklärvideos des Serviceportals Baden-Württemberg

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Erfahren Sie, wie Sie mit den Suchfunktionen auf dem Serviceportal ganz einfach und schnell alle Informationen zu den von Ihnen gewünschten kommunalen Leistungen finden: welche Behörde ist zuständig? Wer ist mein Ansprechpartner? Wie sind die Öffnungszeiten? Welche Dokumente benötige ich? Kann ich den Vorgang vollständig online abwicklen? So sparen Sie mit dem Serviceportal eine Menge Zeit - und Nerven.

Wie beantrage ich einen Reisepass?

Erfahren Sie, wie Sie sich auf dem Serviceportal Baden-Württemberg (www.service-bw.de) über kommunale Leistungen, wie das Beantragen eines Reisepasses, informieren und diese online abwickeln können.

Wie stelle ich einen Bauantrag?

Erfahren Sie, wie Sie auf dem Serviceportal Baden-Württemberg (www.service-bw.de) ganz einfach einen Bauantrag stellen können, der dann im "virtuellen Bauamt" vollständig digital bearbeitet wird. Der Gang zum Bauamt wird damit überflüssig!