Heldbock am Streitköpfle-See bereitet Kopfzerbrechen
Der Heldbockkäfer - eine vom Aussterben bedrohte und darum streng geschützte Art - lebt verborgen über Jahre als Larve in Alt-Eichen und als geschlüpfter Käfer nur ein kurzes Jahr um sich zu paaren und erneut Eier in kränkelnde und alte Eiche zu legen.
Als streng geschützte Art unterliegt er den Zugriffsverboten des §44BNatSchG. Das bedeutet, dass der Käfer selbst oder seine Entwicklungsformen nicht beeinträchtigt werden dürfen, insbesondere gilt ein striktes Tötungsverbot, welches auch mit Strafrecht bedroht ist.
Der Oberrheingraben mit seinem sehr milden und trockenen Klima begünstigt die Lebensansprüche der Art, und die Wälder rund um Karlsruhe beherbergen mit ihren zahlreichen Alteichen eines der wenigen letzten Vorkommen des Heldbocks in Deutschland.
Nun hat sich der Käfer ausgerechnet drei Eichen auf dem Parkplatz des Baggersees "Streitköpfle" als Lebensstätte ausgesucht. Das ist insofern problematisch, als sich hierdurch ein weit reichender Konflikt mit der geltenden Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde gegenüber den zahlreichen Besuchern des Baggersees auftut.
Weil sich dort gerade im Sommer sehr viele Menschen aufhalten, die von einem zusammenbrechenden "Parkbaum" verletzt werden könnten, muss die Gemeinde sensible, abgestimmte Maßnahmen ergreifen.
Im Benehmen mit der höheren Naturschutzbehörde am RP Karlsruhe wurden deshalb in den letzten Tagen Sicherungsmaßnahmen ergriffen, die auf eine starke Kroneneinkürzung der befallenen Bäume hinauslaufen. Damit wird die Standfestigkeit des Baums erhöht und es wird dem Käfer gleichzeitig Gelegenheit gegeben, weiter unbehelligt in der Eiche zu leben. Eine fundamentale Bereinigung der Gefährdung etwa durch Fällung kommt aus Naturschutzgründen nicht in Frage.
Die Gemeinde ist somit verpflichtet, einerseits den Baum regelmäßig auf Standfestigkeit und Astbruchsicherheit zu überprüfen, andererseits sind Maßnahme immer mit der Höheren Naturschutzbehörde abzustimmen und nur mit deren Ausnahmegenehmigung statthaft.
Mittel- und langfristig wird die Gemeinde als Eigentümer verpflichtet sein, die irgendwann abgestorbenen Baumstämme stehend zu stützen, um den Heldbockkäfern und deren Larven, nach ihrer fünfjährigen Entwicklungsdauer das Ausschlüpfen noch zu ermöglichen. Erst dann kann der Baumtorso abgeräumt werden.
Ähnliche gestützte "Baumstümpfe" können im Übrigen auch bereits im Schlosspark in Karlsruhe und anderswo im Hardtwald beobachtet werden.