Gemeinde kann Rechtsanspruch auf Kinderbetreuungsplatz erfüllen
Um den steigenden Bedarf an Betreuungsplätzen in unserer Gemeinde auch zukünftig decken zu können, hat der Gemeinderat Linkenheim-Hochstetten bereits sehr frühzeitig (November 2022) den Bau eines neuen Kindergartens auf der "Gymnasialerweiterungsfläche" beim Schulzentrum mit mindestens vier Betreuungsgruppen beschlossen. Um die Zeit bis zur Fertigstellung des Neubaus zu überbrücken, wird ab 01.05.2024 zunächst in den Räumen der Albert-Schweitzer-Schule eine Kleingruppe mit bis zu 12 Kindern ab drei Jahren betreut werden. Mit Beginn des Jahres 2025 darf diese Gruppe dann in die ehemalige Kinderkrippe in der Hans-Thoma-Straße umziehen, um bis zum Umzug in den Neubau dort zu einer zweigruppigen Einrichtung (Angebot in verlängerter Öffnungszeit und Ganztagsangebot) für unsere Kinder ab drei Jahren anzuwachsen.
Die zunächst angedachte Erweiterung des Kindergartens Kribbelkrabbel in der Bahnhofstraße wird nicht umgesetzt werden. Die aktuellen Geburtsstatistiken der Jahre 2023 und des ersten Quartals 2024 lassen erkennen, dass der aktuell starke Bedarfsanstieg nach dem Sommer 2025 deutlich zurückgehen wird. Die Investition in den Anbau wäre vor diesem Hintergrund nicht zu rechtfertigen.
Wird nicht erweitert: Der Kindergarten "Kribbelkrabbel" in der Bahnhofstraße.
Alle Kinder, deren Betreuungsbedarf bis zum Stichtag 01.03.2024 in unserer zentralen Vormerkung angemeldet worden ist, werden auch ein Platzangebot erhalten können. In beinahe allen Fällen können wir sogar einen Wunschkindergarten und den gewünschten Betreuungsumfang anbieten. Unter Berücksichtigung aller Vormerkungen sind unsere Kindergärten bis September 2025 voll belegt.
Zuziehende Familien sollten sich möglichst frühzeitig melden und gegebenenfalls mit Wartezeiten rechnen.
Erhöhung der Kindergartenbeiträge zum Kindergartenjahr 2024/25
Der Gemeinderat Linkenheim-Hochstetten hat entschieden, der Empfehlung der Kirchen und kommunalen Landesverbände zur Festsetzung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2024/25 zu folgen und beschlossen in jüngster Sitzung, die Elternbeiträge zur Kinderbetreuung um die empfohlenen 7,5 % zu erhöhen.
Grundsätzlich sind die Träger der Einrichtungen gehalten, einen Deckungsbeitrag durch Elternbeiträge in Höhe von 20 % der Kosten zu erzielen. Um dieses Ziel zu erreichen, hat der Gemeinderat bereits im April 2021 die Grundsatzentscheidung getroffen, sich an den Empfehlungen der Spitzenverbände zu orientieren. Vor dem Hintergrund der deutlich gestiegenen Personal- und Sachkosten in den Einrichtungen ist eine Anpassung der Elternbeiträge unvermeidlich. Allein der letzte Tarifabschluss hat zu einer Steigerung der Personalkosten um durchschnittlich mehr als 10 % geführt. Die Personalkosten begründen in den Jahresabrechnungen der Kinderbetreuungseinrichtungen rund 95 % der Gesamtsumme.
Auch nach der Erhöhung der Gebühren wird die Gemeinde voraussichtlich mehr als 85 % der anfallenden Kosten in der Kinderbetreuung zahlen müssen. Wenn Eltern oder Sorgeberechtigte unsicher sind, ob sie die Elternbeiträge leisten können, so sollten sie prüfen lassen, ob das Jugendamt den Betrag ganz oder teilweise übernimmt. Wird Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung (Kinderkrippe, Kindergarten, Schülerhort) betreut, kann der Elternbeitrag ganz oder teilweise vom Jugendamt übernommen werden, wenn dieser den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist.
Weitergehende Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Landratsamtes Karlsruhe