Freiflächen sollen Optionen für Photovoltaikanlagen sein
Der Gemeinderat hatte sich auch mit der Fortschreibung des Regionalplankapitels "Erneuerbare Energien" zu befassen. In dieses Planwerk soll eine Flächenauswahl für den Bau und Betrieb von Freiflächensolaranlagen als Vorranggebiete übernommen werden. Der Plan beinhaltete bislang für Linkenheim-Hochstetten zwei Vorhaltegebiete an den südlichen und nördlichen Gemarkungsgrenzen westlich und östlich der B36. Rechnungsamtsleiter Dominic Schlenker führte in der Sitzung aus, dass die Landsiedlung Baden-Württemberg drei weitere ertragreiche Areale ermittelt habe.
Die Stellungnahme enthält die Bitte, sie ebenfalls im Plan als Vorrangflächen aufzunehmen, um der Gemeinde mehr Spielräume zu verschaffen. Der Rat war gefordert, der einschlägigen Stellungnahme der Verwaltung zuzustimmen. Bereits in der Vergangenheit hatte sich gezeigt, dass die Meinungen zu solchen Freiflächensolaranlagen weit auseinander gehen. Dies bestätigte sich auch in der jüngsten Sitzung.
Holger Raff (FDP) erklärte, mit den ursprünglich festgelegten beiden Flächen einverstanden zu sein, die neu hinzugekommenen jedoch abzulehnen, da er sie als Naherholungsräume bzw. wertvolle Ackerflächen betrachte. Michael Hammann (Grüne hingegen plädierte dafür, die weiteren Flächen aufzunehmen, um der Gemeinde grundsätzlich mehr Gestaltungsspielraum zu verschaffen. Rolf Schweiger (SPD) erklärte, zustimmen zu wollen, da der Regionalplan der Gemeinde Rechte verschaffe, die man sonst nicht habe. Entsprechend könne die Gemeinde bei Aufnahme der Grundstücke zu einem späteren Zeitpunkt frei entscheiden, ob man dort Photovoltaikflächen wolle oder nicht. Joachim Walter (CDU) betonte, solche Anlagen in der Freifläche grundsätzlich nicht zu wollen und kündigte an, dass seine Fraktion nicht zustimmen werde. Jürgen Jaki (FW) räumte ein, dass Photovoltaik zunächst einmal auf Dachflächen angebracht werden sollte. Dennoch spreche man hier in der Freifläche von anderen Dimensionen. Man vergebe sich bei einer Zustimmung nichts, da man sich lediglich zusätzliche Optionen verschaffe.
Auf den betreffenden Flächen sind PV-Freianlagen vorrangig möglich. Baurechtlich zulässig sind sie aber nur, wenn die Gemeinde für ein Areal einen Bebauungsplan erlässt. Die von Bürgermeister Michael Möslang (CDU) verfasste Stellungnahme lag den Sitzungsunterlagen bei. Sie formuliert, dass erneuerbare Energien eine Säule der Energiewende darstellen. Zur Erreichung der Klimaschutzziele sei deren Ausbau essenziell. Das Papier weist darauf hin, dass die Gemeinde ihren Strombedarf künftig rechnerisch durch eigene Erzeugung gewährleisten wolle. Dafür würden die Dachflächen kommunaler Gebäude sukzessive mit Photovoltaikanlagen ausgestattet. Für das Wasserwerk und Klärwerk seien aktuell Bebauungsplanverfahren angestoßen. Zudem sei es unerlässlich, weitere Maßnahmen voranzutreiben. Entsprechend werden im Statement die Fortschreibung des Regionalplankapitels und die Festsetzung von Vorranggebieten für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ausdrücklich begrüßt. Bezüglich der zusätzlich erwünschten Flächen nördlich des Umspannwerks und unweit des Hubertushofs stellte die Stellungnahme heraus, dass sich die Areale im Eigentum der Gemeinde Linkenheim-Hochstetten befänden. Sie könnten durch die vorhandene Infrastruktur nach Schaffen entsprechender bauplanungsrechtlicher Voraussetzungen mit vergleichsweise geringem Aufwand umgesetzt werden und im Einklang mit vorhandenen Schutzkulissen einen Beitrag zum Erreichen der Treibhausgasneutralität schaffen.
Im Ergebnis stimmten elf Rätinnen und Räte der Vorlage zu, sechs stimmten dagegen, sodass die Stellungnahme der Gemeinde wie geplant eingereicht wird.