Warum gibt es in Linkenheim-Hochstetten keine zentrale Entkalkungsanlage?
Immer wieder wird der Gemeindeverwaltung und unserem Wassermeister Herr Nees die Frage gestellt, warum unser Leitungswasser nicht zentral entkalkt wird.
Die Antwort hat mehrere Gründe - gesundheitliche, gesetzliche, wirtschaftliche und ökologische.
Zunächst einmal: Unser Trinkwasser ist ein wertvolles Gut, das so natürlich wie möglich bleiben soll. Das ist auch im Regelwerk des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW) klar festgelegt. Dort heißt es: "Wasseraufbereitungen sind nur erlaubt, wenn sie unbedingt erforderlich sind und der Verbesserung der Trinkwasserqualität dienen."
Das bedeutet: Nur wenn bestimmte gesetzliche Grenzwerte überschritten werden, darf das Wasser überhaupt aufbereitet werden. Für den Härtegrad - also die Menge an gelösten Mineralien wie Kalzium und Magnesium - gibt es aber keinen verbindlichen Grenzwert. Der DVGW empfiehlt lediglich, ab einem Wert von über 21° dH (Grad deutscher Härte) eine Enthärtung zu prüfen.
Bei uns liegt der Härtegrad unseres Trinkwassers bei 17 °dH - also im Bereich der "harten", aber noch zulässigen Kategorie.
Zwar sind Kalkablagerungen im Haushalt manchmal lästig - aber die enthaltenen Mineralien sind aus gesundheitlicher Sicht durchaus wertvoll. Viele Mineralwässer enthalten genau diese Stoffe, die unser Körper braucht.
Eine zentrale Entkalkungsanlage würde technisch meist mit einem Verfahren namens Umkehrosmose arbeiten. Dabei werden fast alle Inhaltsstoffe aus dem Wasser entfernt - auch die gesunden Mineralien. Das Wasser müsste anschließend aufwendig wieder mit Mineralien angereichert werden, um überhaupt wieder als Trinkwasser zugelassen zu sein. Ein solches Verfahren ist nicht nur sehr energieintensiv, sondern auch teuer und aufwendig. Die Investitionskosten für eine zentrale Anlage für unsere Gemeinde lägen bei etwa 2 bis 3 Millionen Euro, hinzu kämen laufende Wartungs- und Betriebskosten, die schwer vorherzusagen sind.
Auch aus ökologischer Sicht ist das Verfahren problematisch: Bei der Umkehrosmose geht ein großer Teil des Wassers verloren - je nach System zwischen 20 und 60 %. Anders gesagt: Um 1.000 Liter Trinkwasser zu erzeugen, müssen bis zu 1.600 Liter Rohwasser gefördert werden - der Rest geht als sogenanntes Prozesswasser verloren. Im Jahr 2024 hat unsere Gemeinde rund 630 Millionen Liter Trinkwasser verteilt. Eine zentrale Enthärtung würde bedeuten, dass zusätzlich 126 bis 378 Millionen Liter Wasser nötig wären - in einer Zeit, in der Wasserknappheit immer mehr zur Herausforderung wird.
Die Einführung einer zentralen Enthärtung ist aus den oben genannten Gründen weder gesetzlich notwendig noch ökologisch vertretbar.



