Am kommenden Donnerstag, den 27.3.2025 stellt Herr Adrian Gericke der Modus Consult Gericke GmbH & Co. KG in der Gemeinderatssitzung um 17 Uhr den Abwägungsbeschluss zu den Stellungnahmen und Umsetzungsauftrag an die Verwaltung im Rahmen der Lärmaktionsplanung vor.
Die Lärmaktionsplanung für die Gemeinde Linkenheim-Hochstetten umfasst einen Abwägungsbeschluss zu den eingegangenen Stellungnahmen und einen Umsetzungsauftrag an die Verwaltung. Der Beschluss sieht vor, dem Endbericht zur 4. Lärmaktionsplanung zuzustimmen und die Verwaltung zu beauftragen, den Planfall bei der Straßenverkehrsbehörde vorzulegen, um die Änderung der Beschilderung im Ort durchzuführen. Ziel ist eine gleichmäßige Verteilung der Verkehrsbelastung und die Vermeidung von Zusatz- oder Umgehungsverkehr, was auch die Einführung von Tempo 30 Zonen ermöglichen könnte.
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf etwa 10.000 Euro für Planungskosten und ca. 9.000 Euro für Markierungs- und Beschilderungsarbeiten. Die Bevölkerung wurde umfassend informiert und konnte von Oktober bis Dezember Stellungnahmen abgeben, die in der Druckvorlage kommentiert und abgewogen wurden.
Die rechtliche Grundlage für die Lärmaktionsplanung ist die EU-Richtlinie 2002/49/EG, die in deutsches Recht umgesetzt wurde. In den vorherigen Lärmaktionsplänen waren keine Maßnahmen zur Lärmminderung erforderlich. Neu ist, dass für den ÖPNV in der Hauptstraße eine Geschwindigkeitsreduzierung nicht möglich ist, weshalb Tempo 50 beibehalten werden soll. Auch für andere Straßenabschnitte bleibt die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h bestehen.
Alle inhaltlichen Infos zur Sitzung finden Sie hier.