Stellungnahme zur Neuregelung der Parkentgelte
Warum wurde die Parkgebühr auch für Einwohner eingeführt?
Der Gemeinderat hat Ende März beschlossen, ab 6. Juni 2025 auch für Einwohner der Gemeinde Linkenheim-Hochstetten ein Parkentgelt von 8 € pro Tag am Parkplatz Streitköpflesee zu erheben. Bislang war das Parken dort für Einheimische kostenlos, während Auswärtige seit 2020 bereits 8 € zahlten.
Die Gemeinde steht vor erheblichen Investitionen von rund 300.000 € in die Infrastruktur des Sees - unter anderem für eine neue Trafostation, Wasserpumpe und Toilettenanlage. Diese Ausgaben sollen nicht ausschließlich über allgemeine Steuermittel gedeckt werden. Stattdessen soll die Finanzierung anteilig durch die Parkplatzgebühren erfolgen, um das Defizit im Bereich Seeunterhaltung zu begrenzen.
Am Baggersee Giesen bleibt das Parken weiterhin kostenlos.
Wie wird der Preis von 8 € pro Tag begründet?
Der Tagessatz entspricht dem Betrag, den Auswärtige seit fünf Jahren zahlen. Er orientiert sich an den Gebühren anderer Gemeinden in der Region (z. B. 10 € in Weingarten).
Trotz der Einnahmen entstehen der Gemeinde jährlich deutlich höhere Kosten für Sandreinigung, Umweltschutzmaßnahmen, Infrastruktur und Bauhofleistungen. Diese Ausgaben sind freiwilliger Natur und dienen ausschließlich der Erhaltung des Freizeitangebots am See.
Zudem verfolgt die Gemeinde mit der Parkraumbewirtschaftung ein Lenkungsziel: Der Verkehr zum Natursee - insbesondere ins FFH-Gebiet und zur Rheinstraße - soll reduziert und der Umstieg auf das Fahrrad gefördert werden. Für Radfahrer fallen keine Parkgebühren an.
Warum sind beispielsweise Inhaber von Angelscheinen von den Gebühren befreit, nicht aber andere Gruppen wie Alleinerziehende oder gesundheitlich eingeschränkte Personen?
Von der Gebühr ausgenommen sind Personen und Gruppen, die sich aktiv und ehrenamtlich für den Erhalt des Sees einsetzen - etwa Angelvereine, Jäger oder das Kioskpersonal.
Angler zahlen nicht nur Mitgliedsbeiträge, sondern leisten auch Arbeitsdienste zur Gewässerpflege. Ohne diese Maßnahmen, wie etwa Bejagung invasiver Arten oder Belüftung, würden die Seen deutlich schneller verlanden. Die Befreiung stellt eine Anerkennung dieses Engagements dar.
Wurden Alternativen zur Trafostation wie Stromaggregate oder Photovoltaik-Lösungen geprüft?
Ja. Diesel- und Benzinaggregate sind im geschützten Gebiet aus Umwelt- und Lärmschutzgründen ausgeschlossen.
Auch Floating-PV-Anlagen mit Batteriespeicher wurden geprüft, jedoch aufgrund von Strombedarf, Leitungsführung, Umweltauswirkungen und Wirtschaftlichkeit verworfen.
Eine schwimmende PV-Insel mit Tiefenbelüftungstechnik zur Sauerstoffanreicherung ist mittelfristig als Umweltmaßnahme geplant.
Warum können nicht zwei Kennzeichen pro Jahreskarte hinterlegt werden?
Die Gemeinde kann nicht zweifelsfrei prüfen, wer Fahrzeughalter ist. Es bestünde die Möglichkeit, dass ein Einwohner für mehrere externe Fahrzeuge (z. B. Freunde aus Eggenstein-Leopoldshafen) kostenfrei Karten beantragt. Der Verwaltungsaufwand und Kontrollbedarf wären zu hoch.
Warum gilt die Parkgebühr von 7:00 bis 23:00 Uhr und nicht nur bis 16:30 Uhr - etwa mit einem Feierabendtarif?
Ein Feierabendtarif wurde diskutiert, aber letztlich verworfen. Der Gemeinderat entschied sich für ein möglichst einfaches und einheitliches Tarifmodell. Zudem bestand die Sorge, dass durch günstigere Abendtarife neue Stoßzeiten entstehen könnten.
Warum gibt es keine kostenlose Kurzparkzeit von z. B. 60 Minuten?
Technisch wäre dies umsetzbar. In der Praxis könnte das System jedoch durch wiederholtes Ein- und Ausfahren leicht umgangen werden. Eine zeitlich begrenzte Freiparkregelung würde die Wirksamkeit der Parkraumbewirtschaftung gefährden.
Wird die Trafostation nur für die Kameraüberwachung benötigt?
Nein. Der Hauptstrombedarf entsteht durch die Abwasserentsorgung. Weitere Verbraucher sind Kioskbetrieb und Kühltechnik. Eine kleine PV-Anlage hätte lediglich den Energiebedarf der Kameraüberwachung decken können, nicht aber den der restlichen Infrastruktur.
Hätte die Trafostation durch bessere Instandhaltung erhalten werden können?
Technisch ja, aber gesetzlich nein. Die alte Station enthält PCB-haltige Komponenten und muss laut EU-Vorgaben (Ökodesign-Richtlinie, EnVPG) bis Ende des Jahres außer Betrieb genommen werden. Ein Weiterbetrieb wäre im FFH-Schutzgebiet rechtlich nicht zulässig.
Wie hoch waren bisher Einnahmen und Ausgaben der Gemeinde?
Zwischen 2019 und 2024 lag das jährliche Defizit im Schnitt bei rund 32.500 €, insgesamt also ca. 195.000 €.
Diese wurden vollständig aus allgemeinen Steuermitteln der Einwohner gedeckt.
Beispiele für jährliche Ausgaben:
- Bauhof: ca. 20.000 €
- Toilettenunterhaltung: ca. 3.400 €
- Sandreinigung: ca. 12.000 €
- Müllentsorgung: über 5.000 €
- Parkraumüberwachung: ca. 18.000 €
Dem gegenüber stehen folgende Einnahmen aus Parkentgelten von rund 45.000 €.
Weitere Ausgaben sind bereits absehbar, u. a. für Tiefenbelüftung, Artenschutz (Heldbock) und Umweltgutachten.
Warum zahlen Taucher keine Gebühren mehr?
Jede zusätzliche Regelung erfordert Kontrolle. Für eine separate Taucherkarte bräuchte die Gemeinde rechtliche Grundlagen und Personal zur Umsetzung. Nach einer ersten Erfahrungsphase mit den neuen Regelungen wird entschieden, ob weitere Maßnahmen sinnvoll und umsetzbar sind.
Warum wurde das frühere Kassensystem mit Personal abgeschafft?
Es wurde zunehmend schwieriger, geeignetes Personal zu finden. Zudem war der Betrieb mit Ferienjobbern auf Dauer nicht wirtschaftlich. Die neue Lösung ermöglicht eine dauerhafte und automatisierte Kontrolle.
Warum bleibt der See für Einheimische nicht kostenlos?
Ziel ist es, zusätzliche Einnahmen für den Erhalt der Infrastruktur zu generieren und den Autoverkehr zu reduzieren. Zudem war die bisherige Regelung rechtlich problematisch: Laut Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz dürfen EU-Bürger nicht allein aufgrund ihres Wohnorts benachteiligt oder bevorzugt werden. Selbst die nun eingeführte Einwohnervorteilsregelung ist juristisch nicht unumstritten.
Warum kostet der Baggersee für Einheimische so viel wie eine Familienkarte fürs Schwimmbad in Graben-Neudorf?
Die Jahresparkkarte kostet für Einheimische 40 €, nicht 80 €.
Zum Vergleich: Graben-Neudorf hat deutlich höhere Gewerbesteuereinnahmen und kann sich daher großzügigere Leistungen leisten.
Zudem unterscheiden sich die Angebote: Das Schwimmbad bietet Infrastruktur für viele und verfolgt das Ziel einer ausgiebigen Nutzung, beim Baggersee handelt es sich dagegen um ein empfindliches Ökosystem. Neben dem Erholungswert spielt hier auch der Naturschutz eine zentrale Rolle.
Wir hoffen, dass wir dadurch alle Fragen beantworten konnten.