Privates Grün in Straßen und Wegen
Natürlich achten die Mitarbeiter unseres Bauhofes darauf, dass öffentliches Grün die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt. Allerdings sind ihnen bei privatem Grün die Hände gebunden. Hier ist der Anwohner in der Pflicht, selbst dafür Sorge zu tragen, dass Fußgänger, Radfahrer und der Verkehr insgesamt nicht beeinträchtigt werden. Sie dürfen übrigens Bäume, Sträucher und Hecken auch während der Vegetationszeit zwischen März und September zurückschneiden, um die Verkehrssicherheit herzustellen.
Zur Sicherheit sind folgende Mindestmaße einzuhalten, die in der Grafik veranschaulicht sind
- An Geh- und Radwegen müssen 2,50 m in der Höhe frei sein,
- An Fahrbahnen ist die Höhe von 4,50 m einzuhalten
- An Straßenkreuzungen und Einmündungen dürfen es max. 80 cm sein.
Während der Vegetationsperiode kommt eine Beeinträchtigung der Geh- und Radwege schnell zustande. Bitte achten Sie aber auch auf Überwüchse, die über längere Jahre entstanden sind. Auch eine langsam wachsende Hecke kann über die Jahre weit auf den Gehweg übergreifen.
Bitte achten Sie insbesondere darauf, dass Hecken, Bäume und anderer Bewuchs auf die Grundstücksgrenze zurückgeschnitten sind, Verkehrsschilder gut zu erkennen sind und Straßenlaternen ungehindert leuchten können. Gehwege sind von starkem Unkrautwuchs freizuhalten.
Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung. Bei Fragen, Anregungen und Hinweisen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes unter der Telefonnummer 07247/802-13 zur Verfügung.