NEU: Zentrale Vormerkung für die Schulkindbetreuung
Ab dem Schuljahr 2027/28 werden die Plätze in den Schülerhorten in Linkenheim-Hochstetten ausschließlich über die zentrale Vormerkung zur Kinderbetreuung vergeben.
Betreuungsbedarf jedes Schuljahr neu anmelden
Der Betreuungsbedarf muss künftig für jedes Schuljahr neu angemeldet werden. Besucht Ihr Kind bereits einen Schülerhort, erstellen Sie bitte trotzdem eine Vormerkung, und laden Sie das Antragsformular für den Folgevertrag im System hoch. Das Formular erhalten Sie direkt in Ihrem Schülerhort.
Durch die jährliche Anmeldung können wir die vorhandenen Betreuungsplätze möglichst passend vergeben und erhalten frühzeitig einen Überblick über den tatsächlichen Bedarf. Steigt die Nachfrage und wird zusätzliches Betreuungspersonal benötigt, bleibt so ausreichend Zeit, um Stellen auszuschreiben und die benötigten Räume zu planen.
Bis zu drei Betreuungsangebote auswählen
Wie bereits bei der Vormerkung für die Kindertageseinrichtungen können Sie auch für die Schulkindbetreuung bis zu drei Wünsche angeben.
Im Hortbereich können Sie - je nach Ihrem persönlichen Bedarf - bis zu drei verschiedene Betreuungsangebote auswählen:
- Betreuung vor der Schule (Morgenband)
- Betreuung nach der Schule
- Ferienbetreuung
Vormerkung bis 15. März 2027
Für das Schuljahr 2027/28 muss der Betreuungsbedarf bis spätestens 15. März 2027 in der zentralen Vormerkung eingetragen sein.
Ab dem 16. März 2027 wertet die Gemeindeverwaltung die eingegangenen Vormerkungen aus. Dabei werden die Angaben auf Vollständigkeit geprüft und der Schulbesuch verifiziert. Anschließend wird die Vormerkung an den gewünschten Schülerhort weitergeleitet.
Weitere Informationen
Alle wichtigen Informationen zu unseren Schülerhorten finden Sie weiterhin auf der Internetseite der AWO Soziale Dienste GmbH sowie auf der Homepage der Gemeinde Linkenheim-Hochstetten. Auch im Online-Verfahren selbst sind die wichtigsten Informationen hinterlegt.
Weitere Hinweise zur zentralen Vormerkung finden Sie in unserem Flyer. Dieser steht auf der Homepage der Gemeinde zum Download bereit und liegt außerdem im Foyer des Rathauses aus.
Bei der Schulanmeldung im Dezember 2026 erhalten die Eltern der künftigen Schulanfängerinnen und Schulanfänger ebenfalls alle notwendigen Informationen.



