Landtagswahl am 8. März 2026 – Jetzt Stimme abgeben
Am Sonntag, 8. März 2026, wird der 18. Landtag von Baden-Württemberg gewählt. Die Wahllokale sind an diesem Tag von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Alle Wahlberechtigten sind aufgerufen, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und ihre Stimme abzugeben.
Briefwahl - Fristen beachten
Wer am Wahltag nicht persönlich im Wahllokal erscheinen kann, hat die Möglichkeit der Briefwahl. Die Beantragung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen ist noch bis Freitag, 6. März 2026, 15.00 Uhr, möglich.
Eine Antragstellung kann derzeit schriftlich oder persönlich erfolgen.
Sonderregelungen
Sollten Sie glaubhaft versichern, dass Sie keinen Wahlschein erhalten oder diesen verloren haben, kann Ihnen bis Samstag, 7. März 2026, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein ausgestellt werden.
Bei einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung, durch die das Aufsuchen des Wahllokals nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten möglich ist, können Briefwahlunterlagen noch bis Sonntag, 8. März 2026, 15.00 Uhr, beantragt werden. Die hierfür erforderliche Erklärung ist auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung abgedruckt.
Fragen zum Wahlverfahren? Das Wahlamt steht Ihnen gerne zur Verfügung:
Melanie Dürr, Tel. 07247/802-13
Melanie Bohner, Tel. 07247/802-54




