Lärmaktionsplanung für Linkenheim-Hochstetten: Geschwindigkeitsbeschränkungen für beide Ortsteile
/Das Landratsamt Karlsruhe (Amt für Straßenverkehr) hat folgende verkehrsrechtliche Anordnung erteilt:
Im Ortsteil Hochstetten ist im Bereich der Hauptstraße/Römeracker bis zur Hauptstraße/Am Nebenbruch sowie im Bereich der Linkenheimer Straße vom Kreisverkehrsplatz beginnend in Richtung Süden, auf Höhe des Anwesens bei Hausnummer 15 endend, jeweils eine ganztägige Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h auszuweisen (siehe Abbildung 1).
Im Ortsteil Linkenheim wird im Bereich der Albert-Einstein-Straße von der Kreuzung "Hochstetter Straße" bis zur Kreuzung "Karlsruher Straße" die 30er-Zonenregelung ausgewiesen. In der Hochstetter Straße wird für den Bereich ab der Höhe des Anwesens bei Hausnummer 2a in Richtung Kreuzung "Karlsruher Straße" die 30er-Zonenregelung erweitert. Für den Bereich der Grenzstraße Kreuzung "Am Langen Berg" in Richtung des Kreisverkehrsplatzes "Alte Landstraße" wird die 30er-Zonenregelung erweitert (siehe Abbildung 2).





