Korrektur zur Terminbuchung im Bürgerbüro ab 1. Juni 2026
In Bezug auf unseren Artikel in der Rheinschau, Ausgabe 16, in dem wir über eine verpflichtende Online-Terminbuchung berichtet haben, möchten wir eine Klarstellung vornehmen: Die Formulierung war missverständlich. Nicht die Online-Terminbuchung ist ab dem 1. Juni 2026 verpflichtend, sondern eine generelle Terminvereinbarung. Das bedeutet, dass Termine weiterhin flexibel telefonisch, online oder auch persönlich vor Ort im Rathaus vereinbart werden können.



