Bundestagswahl
Am 27. Dezember 2024 hat der Bundespräsident auf Ersuchen des Bundeskanzlers den 20. Deutschen Bundestag aufgelöst und den Wahltag auf Sonntag, den 23. Februar 2025, bestimmt.
ALLGEMEINE HINWEISE ZUM WAHLRECHT
Am 23.02.2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.
Wahlberechtigt ist,
wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und
- seit mindestens drei Monaten, also seit dem 23.11.2024 in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Deutsche wahlberechtigt, die im Ausland leben (sogenannte „Auslandsdeutsche“)
Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist,
wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.
Wählen kann nur,
wer in das Wählerverzeichnis einer Gemeinde/Stadt eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Von Amts wegen werden alle Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis der Gemeinde/Stadt ihrer Wohnung (Inhaber mehrerer Wohnungen der Gemeinde/Stadt, in der sie die Hauptwohnung innehaben) eingetragen, in der sie am 12.01.2025 bei der Meldebehörde gemeldet sind.
Die Gemeinden/Städte machen spätestens am 30.01.2025 öffentlich bekannt, wo und während welcher allgemeinen Öffnungszeiten an den Tagen vom 03.02.2025 bis 07.02.2025 die Wählerverzeichnisse für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten werden. In dieser Bekanntmachung sind auch Hinweise darüber enthalten, wo, während welcher Zeiten und unter welchen Voraussetzungen Wahlscheine beantragt werden können und wie durch Briefwahl gewählt wird. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens bis zum 02.02.2025 eine Wahlbenachrichtigung.
Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte im eigenen Interesse nachprüfen, ob er im Wählerverzeichnis eingetragen ist, oder beim Wahlamt nachfragen.
INFORMATIONEN ZUR BRIEFWAHL
Für die Vorbereitung und Durchführung einer vorgezogenen Neuwahl gelten – wie auch für eine regulär stattfindende Bundestagswahl – grundsätzlich die Vorschriften des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung.
Aufgrund der vorgezogenen Neuwahl wurden viele Termine und Fristen vorgezogen bzw. verkürzt. Etwa 4 bis 6 Wochen vor der Wahl werden die Wahlbenachrichtigungen an alle Wahlberechtigten versandt. Spätestens am 21. Tag vor der Wahl (= 2. Februar 2025) müssten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten.
Sobald Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können Sie die Übersendung der Briefwahl unterlagen beantragen. Dies können Sie entweder
- Per Post – einfach Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und an das Wahlamt schicken bzw. direkt in den Briefkasten werfen.
- Online über die Homepage der Gemeinde Linkenheim-Hochstetten – die erforderlichen Angaben können Sie Ihrer Wahlbenachrichtigung entnehmen.
Der Link für die Beantragung der Briefwahl wird nach Versand der Wahlbenachrichtigungen freigeschaltet. - Persönlich im Rathaus
Aller Voraussicht nach werden wir mit dem Versand der Briefwahlunterlagen erst ab dem 10. Februar 2025 beginnen können. Dies hängt unter anderem damit zusammen, dass zunächst die Wahlvorschläge zugelassen, bekannt gemacht und erst danach mit dem Druck der Stimmzettel begonnen werden kann. Wir haben leider keinen Einfluss auf einen früheren Liefertermin. Bitte kalkulieren Sie diese kurze Zeit auch bei der Rücksendung der Wahlbriefe entsprechend ein. Diese müssen bis Sonntag, 23 Februar 2025, 18.00 Uhr beim Wahlamt, Karlsruher Str. 41, 76351 Linkenheim-Hochstetten eingegangen sein
Wir empfehlen Ihnen von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, Ihre Briefwahlunterlagen persönlich im Rathaus abzuholen und gleich vor Ort Ihr Wahlrecht auszuüben.
Weiterführende Informationen finden sich auch auf der Homepage der Bundeswahlleiterin.
LINK ZUM HERUNTERLADEN DER BRIEFWAHLUNTERLAGEN
Bundestagswahl 2025 -Wahlscheinantrag bequem per Internet
Wir bieten für Sie zur Bundestagswahl wieder die Beantragung eines Wahlscheines per Internet
auf unserer Homepage an. Beim Aufruf des Links
erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten.
Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragungsformular eintragen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über
den QR Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier
bereits hinterlegt – Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post oder Amtsboten zugestellt. Da die mit der Auslieferung der Stimmzettel jedoch erst ab 07.02.2025 zu rechnen ist, bitten wir einzuplanen, dass Sie die Unterlagen danach schnellstens zurückschicken müssen.
Für diejenigen, die lediglich am Wahlsonntag verhindert sind und nicht verreist sind, empfehlen wir die Briefwahlunterlagen persönlich im Bürgerbüro abzuholen und vor Ort, im Rathaus gleich zu wählen.
Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an wahlamt@linkenheim-hochstetten.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen unseres Bürgerbüros unter Tel. 802-0 oder an die Wahlsachbearbeiterin, Angelika Herrmann, Tel. 802-22, E-Mail: a.herrmann@linkenheim-hochstetten.de
INFORMATIONEN FÜR SEHBEHINDERTE MENSCHEN
„Schablone“ für sehbehinderte und blinde Menschen
Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird, ebenfalls kostenlos, eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.
EINSICHT IN DAS WÄHLERVERZEICHNIS
Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23.02.2025