Erfahren Sie, wie Sie sich auf dem Serviceportal Baden-Württemberg (www.service-bw.de) über kommunale Leistungen, wie das Beantragen eines Reisepasses, informieren und diese online abwickeln können.
Niederlassungserlaubnis
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der eine rechtliche Verfestigung des Aufenthalts bedeutet. Damit dürfen Sie arbeiten oder selbständig tätig sein.
Wenn Sie zunächst eine befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, können Sie nach Ablauf bestimmter Fristen die Erteilung einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis beantragen.
Regelmäßig setzt die Erteilung der Niederlassungserlaubnis voraus, dass Sie seit fünf Jahren die Aufenthaltserlaubnis besitzen.
Wenn sich Ihr Aufenthaltsrecht im Rahmen des Familiennachzugs von einem deutschen Familienangehörigen ableitet, verkürzt sich diese Frist auf drei Jahre. Bei der Beantragung einer Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte gelten ebenfalls kürzere Fristen.
Neben den erforderlichen Voraufenthaltszeiten müssen Sie für eine Niederlassungserlaubnis weitere Voraussetzungen erfüllen, vor allem einen gesicherten Lebensunterhalt, ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache und ausreichenden Wohnraum.
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Wie kann ich recherchieren und finden?
Erfahren Sie, wie Sie mit den Suchfunktionen auf dem Serviceportal ganz einfach und schnell alle Informationen zu den von Ihnen gewünschten kommunalen Leistungen finden: welche Behörde ist zuständig? Wer ist mein Ansprechpartner? Wie sind die Öffnungszeiten? Welche Dokumente benötige ich? Kann ich den Vorgang vollständig online abwicklen? So sparen Sie mit dem Serviceportal eine Menge Zeit - und Nerven.
Wie beantrage ich einen Reisepass?
Wie stelle ich einen Bauantrag?
Erfahren Sie, wie Sie auf dem Serviceportal Baden-Württemberg (www.service-bw.de) ganz einfach einen Bauantrag stellen können, der dann im "virtuellen Bauamt" vollständig digital bearbeitet wird. Der Gang zum Bauamt wird damit überflüssig!