Gewerbe

Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle in Linkenheim-Hochstetten anfängt, muss dies der zuständigen Behörde, der Gemeinde Linkenheim-Hochstetten, gleichzeitig anzeigen. Das Gleiche gilt, wenn

  1. der Betrieb verlegt wird
  2. der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, oder
  3. der Betrieb aufgegeben wird.

Sie haben die Möglichkeit, die Gewerbemeldung im Bürgerbüro des Rathauses zu tätigen. Bitte bringen Sie hierzu Ihr Ausweisdokument mit.

Alternativ können Sie auch hier Gewerbemeldungsdienst online Ihre Gewerbemeldung tätigen.
Bitte übersenden Sie uns zur Online-Meldung per Fax 07247/802-50 oder per Mail buergerbuero@linkenheim-hochstetten.de eine Kopie Ihres Ausweisdokuments, damit wir Ihre Meldung bearbeiten können.