Geschäftsordnung
Mit Beschluss vom 14. Oktober 2015 hat der Landtag von Baden-Württemberg das „Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften“ beschlossen, das insbesondere zentrale Änderungen der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) vorsieht. Aus diesem Grund ergab sich nach § 36 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) eine Geschäftsordnung, die zunächst am 20.10.2017 beschlossen wurde. Am 28.07.2023 erfolgte eine Änderungssatzung, die unten abgerufen werden kann: