Gebühren

Hier finden Sie einen Auszug der Gebühren für verschiedene Leistungen der Gemeindeverwaltung. Die Festsetzung der Gebühren erfolgt nach verschiedenen Rechtsgrundlagen, manche gelten bundes- oder landesweit, andere werden durch den Gemeinderat individuell für Linkenheim-Hochstetten beschlossen.

Abwassergebühren

Schmutzwasser: 2,49 €/cbm

Anlieferungsgebühr: 3,74 €/cbm

Niederschlagswasser: 0,51 €/Quadratmeter

gemäß: Abwassersatzung

Gewerbegebühren

Gewerbeanmeldung: 26 €
Gewerbeabmeldung: 10,50 €
Gewerbeummeldung: 15,50 €
Auszug auf dem Gewerberegister: 13,00 €

Personalausweisgebühren

Personalausweis unter 24 Jahre: 22,80 €
Personalausweis über 24 Jahre: 37,00 €

Reisepassgebühren

Kinderreisepass: 13,00€
Verlängerung/Änderung Kinderreisepass: 6,00 €
Reisepass für Minderjährige (bis 18. Jahre): 37,50 €
Reisepass unter 24 Jahre: 37,50 €
Reisepass über 24 Jahre: 60,00 €

Wassergebühren

1,44 € / cbm + 7% MwSt.

zuzüglich Grundgebühr ab 1,50 €/Monat

gemäß: Wasserverordnungssatzung

Zählerverwaltungsgebühr

Seit dem 01.01.2016 erhebt die Gemeinde für jeden registrierten Gartenzähler eine Zählerverwaltungsgebühr. Ab 01.01.2022 beträgt die Zählerverwaltungsgebühr 1,65 €/Monat.

Diese Gebühr wird dann in der Jahresabrechnung Wasser/Abwasser berücksichtigt.

gemäß: Abwassersatzung

Parkplatzentgelte Baggersee "Streitköpfle"

PKW: 8 €
Kraftrad: 4 €
Wohnmobil: 20 €