Bauen / Wohnen / Grundbuch / Gutachten

Bauantrag

Das Landratsamt Karlsruhe ist die für die Gemeinde Linkenheim-Hochstetten zuständige sog. untere Baurechtsbehörde. Sämtliche Bauanträge, Bauvoranfragen, Nutzungsänderungsanträge und Abbruchanträge sind über die Gemeinde Linkenheim-Hochstetten einzureichen und werden an das Baurechtsamt des Landratsamtes weitergeleitet. Die Gemeinde Linkenheim-Hochstetten führt die gesetzlich vorgeschriebenen Nachbarschaftsanhörungen durch und erteilt das sog. gemeindliche Einvernehmen zu den vorgelegten Anträgen.

Weiter Auskünfte über das Verfahren, aber auch insbesondere über die Bebaubarkeit von Grundstücken (siehe auch Bebauungspläne), erhalten Sie gerne bei Frau Hager a.hager@linkenheim-hochstetten.de oder beim Landratsamt Karlsruhe.

Auf der Internetseite des Landratsamtes Karlsruhe finden Sie auch entsprechende Antragsformulare: www.landkreis-karlsruhe.de/baurecht.

Über Service-BW kann mna nun auch online Baugenehmigungen beantragen. Unter folgendem Link kommt man zum Onlineantrag: Service-BW Baugenehmigung

Um diesen Service zu nutzen, ist eine einmalige Registierung erforderlich.  

Baulastenauskunft

Bei Baulasten handelt es sich laut § 71 Baugesetzbuch (BauGB) um öffentlich-rechtliche Verpflichtungen die ein Grundstückseigentümer in Bezug auf Tun, Dulden oder Unterlassen für sein Grundstück übernimmt (z.B. eine Anbaubaulast oder die Sicherung von Leitungs- oder Zufahrtsrechten). Baulasten sind auch gegenüber den Rechtsnachfolgern wirksam.

Im Bauamt können, nach Darlegung eines berechtigten Interesses, Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis der Gemeinde Linkenheim-Hochstetten gegeben werden. Fragen richten Sie bitte an bei Frau Hager unter Tel. 07247/802-44 oder per Mail an a.hager@linkenheim-hochstetten.de.

Bebauungspläne

Bebauungspläne sind Ortssatzungen in denen die Gemeinde Linkenheim-Hochstetten die Bebauungsmöglichkeiten für bestimmte Bereiche von Linkenheim-Hochstetten festgelegt hat. Einen ersten Anhaltspunkt, ob sich Ihr Grundstück in einem Bereich mit Bebauungsplan befindet oder nicht, erhalten Sie aus beiliegendem Übersichtsplan. Die einzelnen Bebauungspläne können zu den üblichen Öffnungszeiten bei Frau Hager unter Tel. 07247/802-44 oder per Mail an a.hager@linkenheim-hochstetten.de eingesehen werden.

Hier finden Sie Informationen zu laufenden Bebauungsplanverfahren und geltende Bebauungspläne

Wenn sich Ihr Grundstück nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans befindet, beurteilt sich die Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Demnach ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben nur dann zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Wir empfehlen Ihnen dringend sich in solchen Fällen schon im Vorfeld einer Planung mit dem Bauamt in Verbindung zu setzen! Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit unserer Sachgebietsleiterin Frau Hager unter Tel. 07247/802-44 oder per Mail an a.hager@linkenheim-hochstetten.de.

Gemeinsamer Gutachterausschuss, Gutachten, Bodenrichtwerte

Zum 01.01.2021 haben sich die Gutachterausschüsse Dettenheim, Graben-Neudorf, Linkenheim-Hochstetten, Oberhausen-Rheinhausen und Philippsburg zusammengeschlossen.
•    Auskünfte zu Bodenrichtwerten der Gemeinde Linkenheim-Hochstetten erhalten Sie beim gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Philippsburg.
•    Anträge auf Erstellung von Gutachten für ihre Immobilie erhalten Sie ebenfalls beim gemeinsamen Gutachterausschuss.

Stadt Philippsburg

Gemeinsamer Gutachterauschuss
Philippsburg, Oberhausen-Rheinhausen,
Graben-Neudorf, Dettenheim und
Linkenheim-Hochstetten

Rote-Tor-Str. 6 - 10
76661 Philippsburg

https://www.philippsburg.de/index.php/bodenrichtwerte.html

Ansprechpartner:
Herr Achim Kraft
Tel: 07256 87-150
Fax: 07256 8766-150
E-Mail: achim.kraft@philippsburg.de

Frau Jacqueline Lamm
Tel: 07256 87-167
Fax: 07256 8766-167
E-Mail: jacqueline.lamm@philippsburg.de

Grundbucheinsichtstelle

Grundbucheinsichtsstelle

Ab dem 01.01.2018 wird die Grundbuchführung auf die Grundbuchabteilungen der landesweit 13 Amtsgerichte übertragen und so den üblichen Strukturen des Bundesgebiets angepasst. Diese Neuordnung des baden-württembergischen Grundbuchwesens wurde bereits im Jahr 2010 vom Landtag beschlossen und sukzessive umgesetzt.

Die Schließung des Grundbuchamts der Gemeinde Linkenheim-Hochstetten erfolgte am 20.11.2017. Ab diesem Zeitpunkt ging die Zuständigkeit auf das Grundbuchamt des Amtsgerichts Maulbronn über. Die Grundbücher werden bereits seit einiger Zeit digital geführt, die Papierakten werden künftig im Grundbuchzentralarchiv in Kornwestheim aufbewahrt. Hier werden alle Papierakten der baden-württembergischen Grundbuchämter verwaltet.

Um den Bürgern auch nach Schließung des Grundbuchamts wohnortnah Einsicht in das elektronische Grundbuch gewähren zu können, hat der Gemeinderat der Gemeinde Linkenheim-Hochstetten in seiner Sitzung vom 30.06.2017 die Eröffnung einer kommunalen Grundbucheinsichtstelle beschlossen. Diese ist zu folgenden Öffnungszeiten zu erreichen:

Mo, Di, Fr 8:30 - 12:00 Uhr ; Do 8:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

Hier erhalten Sie Einsicht sowie beglaubigte und unbeglaubigte Auszüge aus dem Grundbuch. Außerdem werden öffentliche Unterschriftsbeglaubigungen durchgeführt.

Zum Schutz des Grundstückseigentümers müssen Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen um Einsicht in das elektronische Grundbuch oder einen Auszug daraus zu erhalten. Dies liegt beispielsweise bei Eigentümern oder Erbbauberechtigten des Grundstücks vor. Reine Neugier oder Kaufinteresse berechtigen nicht zur Einsicht. Im Zweifel am berechtigten Interesse muss dies durch den Antragsteller nachgewiesen werden. Ebenfalls hat sich der Antragsteller durch ein amtliches Dokument auszuweisen.

Die Grundbucheinsichtsstelle ist lediglich eine Auskunftsstelle und kann keine Aufgaben des Grundbuchamts ausführen. Die Grundbuchsachbearbeitung für die Grundbücher der Gemeinde Linkenheim-Hochstetten erfolgt künftig beim Grundbuchamt des Amtsgerichts Maulbronn. Hier werden unter anderem Eigentumsumschreibungen, Löschungen und die Eintragung von Rechten vorgenommen.

Kostenübersicht

Vorgang Kosten
Einsicht in das Grundbuch kostenlos
Einfache Grundbuchabschrift 10,00 €
Beglaubigte Grundbuchabschrift 20,00 €
Unterschriftsbeglaubigung Staffelung nach Höhe des Geschäftswerts, Mindestgebühr 23,80 €, Maximalgebühr 83,30 €

Oben genannte Leistungen sind künftig nur noch gegen Barzahlung möglich.

Ebenfalls zum 01.01.2018 greift die Notariatsreform. Die staatlichen Notariate werden aufgelöst und die Beurkundungen künftig von freien Notaren vorgenommen. Auch diese Neuerung soll die Strukturen in Baden-Württemberg an die des übrigen Bundesgebiets anpassen.

Die bisher durch den Notar Herrn Lunz durchgeführten Beurkundungen im Rathaus werden ab sofort nicht mehr stattfinden. Wenn Sie die Dienste eines Notars in Anspruch nehmen wollen, können Sie diesen frei wählen. Die Internetseite www.notar.de bietet einen Überblick der Notare in Ihrer Nähe.

Für nachlassgerichtliche Angelegenheiten ist ab dem 01.01.2018 das Amtsgericht Karlsruhe zuständig.

Weitere Informationen bezüglich der Grundbuch- und Notariatsreform finden Sie auf folgender Internetseite: www.notariatsreform.de

Kontaktdaten der zuständigen Behörden

  • GEMEINDE LINKENHEIM-HOCHSTETTEN - GRUNDBUCHEINSICHTSSTELLE
    Karlsruher Straße 41
    76351 Linkenheim-Hochstetten
    Frau Oberacker
    Telefon: 07247 802-49
    E-Mail: u.oberacker@linkenheim-hochstetten.de
  • AMTSGERICHT MAULBRONN – GRUNDBUCHAMT
    Frankfurter Straße 52
    75433 Maulbronn
    Telefon: 07043 95 780
    Fax: 07043 95 78 199
    E-Mail: poststelle@gbamaulbronn.justiz.bwl.de     
    Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Rechtsgrundlagen

  • § 35 a Landesgesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit
  • § 12 und 12 c Grundbuchordnung
  • Kostenverzeichnis (Anlage 1 zum Gerichts- und Notarkostengesetz) Nr. 25209
Mietpreisspiegel

Es gibt keinen Mietpreisspiegel für Linkenheim-Hochstetten. Örtliche Immobilienfirmen können eventuell weiterhelfen.

Straßenbeleuchtung

Defekte Straßenleuchten einfach melden? Kein Problem!

Ein gemeinsamer Online-Service der Gemeinde Linkenheim-Hochstetten und der Netze BW GmbH, ein Unternehmen der EnBW AG, macht die Meldung einzelner defekter Straßenleuchten ab dem 01.05.2020 noch einfacher.

Sie können unter

www.enbw.com/strassenbeleuchtung-melden

 
die betroffene Leuchte online auswählen und uns mitteilen, welche Leuchte defekt ist. So wissen wir, wo die Beleuchtung ausgefallen ist und können unseren Partner, die Netze BW, mit der Reparatur beauftragen. Mit wenigen Klicks helfen Sie uns dabei schnell wieder Licht ins Dunkel zubekommen! Sofern Sie auch Ihre Emailadresse angeben, erhalten Sie zum einen eine Meldebestätigung, als Weiteres eine Benachrichtigung über die Reparaturarbeiten und wissen so immer den aktuellen Status Ihrer Schadensmeldung. Normale Reparaturen werden dabei von der Netzer BW in den regelmäßigen Turnusfahrten ausgeführt.  

Sind mehrere Leuchten dunkel oder ist z. B. ein Straßenbeleuchtungsmast umgefahren oder es fehlt ein Mastdeckel bedeutet dies Gefahr in Verzug. Das ist eine Störung, die Sie bitte direkt an die zu jeder Tages- und Nachtzeit besetzte Störungsleitstelle der Netze BW, unter der kostenlosen Telefonnummer +49 800 3629477, melden.

Zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltung können Sie Störungen auch melden an:

 

Gewerbegebiet Römeräcker

Die Gemeinde Linkenheim-Hochstetten hat alle kommunalen Grundstücke in Gewerbegebiet Römeräcker verkauft. Die Gemeinde arbeitet am nächsten Gewerbegebiet gemeinsam mit den Gemeinden Dettenheim und Graben-Neudorf. Auf Grund des Artenschutzes kann das Gebiet, aus heutiger Sicht, leider nicht innerhalb der nächsten fünf Jahre realisiert werden.