Abwasser

Bei Fragen zu der Abwassersatzung, können Sie sich an Frau Melanie Bayer unter 07247 802-42 oder m.bayer@linkenheim-hochstetten.de wenden.

Zum Thema Klärwerk steht Ihnen Herr Peter Pramann unter 07247 802-64 oder p.pramann@linkenheim-hochstetten.de zur Verfügung.

Melanie Bayer erklärt Ihnen gerne die Abwassergebühren, Gartenzähler sowie die Niederschlagswassergebühren. Sie sitzt in Zimmer EG 11 und ist unter 07247 802-42 oder m.bayer@linkenheim-hochstetten.de zu erreichen.

Abwassersatzung

Die Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung finden sie hier. Die Vierte Änderungssatzung zur Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung finden Sie hier, die fünfte Änderungssatzung hier.

Abwassergebühren

Die Abwassergebühren finden Sie hier.

Gartenwasserzähler

Für sämtliche Wassermengen, welche ausschließlich für die Gartenbewässerung benötigt und nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet werden, fallen keine Schmutzwassergebühren an.

Dieser Nachweis muss mittels eines installierten Zwischenzählers (Gartenzähler) erbracht werden.

Der Gartenzähler muss den eichrechtlichen Vorschriften entsprechen.

Dieser Zähler steht im Eigentum des Grundstückseigentümers und ist auf seine Kosten einzubauen, zu unterhalten und nach Ablauf der Eichzeit (derzeit 6 Jahre) auszutauschen.

Der erstmalige Einbau sowie der Austausch eines Gartenzählers ist der Gemeinde jeweils per Formular mitzuteilen.

Das für den erstmaligen Einbau benötigte Formular 1 kann hier per Klick heruntergeladen bzw. im Rathaus Zimmer E11 während den Öffnungszeiten abgeholt werden.

Nach der Erstinstallation des Gartenzählers, muss der Grundstückseigentümer das ausgefüllte Formular der Gemeindeverwaltung zeitnah zukommen lassen.

Anschließend erfolgt dann die Abnahme des Gartenzählers durch den Wassermeister.

Bezüglich des Zählertauschs erhält der Grundstückseigentümer rechtzeitig vor Ablauf der Eichzeit ein Erinnerungsschreiben, welchem das Formular 2 beigefügt ist.

Nach dem Zählerwechsel muss der Grundstückseigentümer das ausgefüllte Formular der Gemeindeverwaltung zeitnah zukommen lassen.

Anschließend erfolgt dann die Abnahme des Gartenzählers durch den Wassermeister.

Zählerverwaltungsgebühr

Die Zählerverwaltungsgebühr finden Sie hier.

Klärwerk

Seit 1975 wird das Klärwerk von der Gemeinde Linkenheim-Hochstetten betrieben und ist rechnerisch ein Bestandteil des Gemeindehaushalts.

Zur gesamten Kläranlage unserer Gemeinde gehört aber nicht nur das Klärwerk selbst und die die gesamten unterirdischen Sammelleitungen, sondern auch 12 Regenüberlaufbecken als Sammelbecken für den ersten Schmutzwasserstoß bei starken Regenfällen und einige Regenrückhalteeinrichtungen im Leitungsnetz.

Niederschlagswassergebühren

Aufgrund des Urteils vom 11.03.2010 des VGH Baden-Württemberg war auch die Gemeinde Linkenheim-Hochstetten verpflichtet, eine getrennte Abwassergebühr einzuführen.

Die bisher einheitliche Abwassergebühr, die sowohl die Kosten der Schmutzwasserbehandlung, wie auch die Kosten für die Beseitigung des Niederschlagswassers von Dachflächen, Einfahrten usw. abdeckt, wurde rückwirkend zum 01.01.2010 in eine Schmutzwassergebühr und eine Niederschlagswassergebühr aufgeteilt.

Mit der Niederschlagswassergebühr wird keine neue oder zusätzliche Gebühr erhoben, es wird lediglich die bestehende Gebühr, entsprechend der tatsächlichen Inanspruchnahme der Abwasserbeseitigungs- und Behandlungsanlagen, verursachergerecht aufgeteilt.

Die Niederschlagswassergebühr orientiert sich an der Größe der bebauten (Haus, Garage), befestigten und versiegelten Flächen (Hof, Zufahrt Garage o.a.) über die Niederschlagswasser in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wird.

Ändert sich auf einem Grundstück die bisher berechnete abflusswirksame qm-Fläche wegen Neubau, Anbau, Rückbau o.ä., so ist der/die Grundstückseigentümer/in verpflichtet,  dies innerhalb eines Monats der Gemeindeverwaltung mitzuteilen.

Dem/Der Grundstückseigentümer/in wird dann ein Erhebungsbogen zugesandt.

Entsprechend der neuen bzw. tatsächlichen Verhältnisse muss dieser Erhebungsbogen ausgefüllt und wieder an die Gemeindeverwaltung zurückgesendet werden.

Die neu berechnete abflusswirksame qm-Fläche wird dann bei der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigt.

Bei Rückfragen zum Erhebungsbogen bzw. allgemeinen Fragen zur Niederschlagswassergebühr steht Ihnen Frau Bayer unter 07247 802-42 oder m.bayer@linkenheim-hochstetten.de zur Verfügung.