Hinweis zum Pflichtumtausch von Führerscheinen
Alle Inhaberinnen und Inhaber von EU-Führerscheinen werden gebeten, die gesetzlichen Fristen zum Pflichtumtausch zu beachten. Maßgeblich für den jeweiligen Stichtag ist das Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Im 2., 3. und 4. Quartal 2026 betrifft dies insbesondere Führerscheine der Ausstellungsjahre 2002 bis 2004. Für diese Dokumente endet die Umtauschfrist am 19. Januar 2027.
Wir bitten darum, den Antrag rechtzeitig beim Bürgerbüro zu stellen. Es wird empfohlen, den Antrag möglichst frühzeitig - idealerweise mehrere Monate vor Ablauf der Frist - einzureichen, um längere Wartezeiten zu vermeiden.
Für den Umtausch sind ein aktuelles biometrisches Passfoto sowie der bisherige Führerschein mitzubringen.
Im Bürgerbüro fällt keine Gebühr an. Die Gebühr wird vom Landratsamt Karlsruhe (Führerscheinstelle) nach Antragseingang per Rechnung erhoben.
Für Rückfragen steht Ihnen das Bürgerbüro gerne zur Verfügung: Telefon 07247/802-0
E-Mail: buergerbuero@linkenheim-hochstetten.de


