Gemeinderat stimmt Anpassung des städtebaulichen Vertrags im Bereich „Carré am Markt“ zu
Im September 2022 trat der Bebauungsplan "Carré am Markt" in Kraft. Unter § 3 Abs. 4 des städtebaulichen Vertrags wurde eine Frist zur Bebauung der Grundstücke vereinbart. Demnach hat der Baubeginn innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Bebauungsplans "Carré am Markt" zu erfolgen, die bezugsfertige Fertigstellung ist innerhalb von fünf Jahren zu realisieren. Daraus ergibt sich ein Baubeginn bis spätestens 29.09.2024 und eine bezugsfertige Fertigstellung der Gebäude bis
spätestens 29.09.2027. Darin wurde auch vereinbart, dass die festgelegten Fristen bei unvorhergesehenen, nicht von der Bauherrschaft zu vertretenden Verzögerungen auf Antrag angemessen von der Gemeinde verlängert werden können.
Ein Grundstück ist aktuell unbebaut, ein Bauantrag zur Genehmigung der Planung liegt nicht vor. Die Grundstückseigentümerin hat nun um die Verlängerung des Baubeginns um zwei Jahre gebeten. Begründet wird dies mit dem aus der Corona-Pandemie und dem noch andauernden Angriffskrieg auf die Ukraine resultierenden Einbruch der Bauwirtschaft. Die Akquise von Nutzern der vollständig mit gewerblichen Räumen geplanten Immobilie gestalte sich, nach Angaben der Grundstückeigentümerin, dadurch ebenfalls herausfordernd.
Durch die Errichtung der Gebäude A, B1 und B2, C und D befindet sich das "Carré am Markt" bereits in der Entstehung. Haus E wird das Quartier komplettieren. Die von der Grundstückseigentümerin vorgebrachten Argumente für die Verlängerung der
Bauverpflichtung bewertete die Verwaltung als plausibel und nicht von der Bauherrin zu verschulden. Daher wurde dem Gemeinderat eine Fristverlängerung nahegelegt. Um das Ziel der Gemeinde Linkenheim-Hochstetten, eine zeitnahe Bebauung des Areals zu erreichen, schlug die Verwaltung, abweichend vom gewünschten Zeitraum, die Verlängerung bis Ende des kommenden Jahres 2025 vor. So würden der
Grundstückseigentümerin zusätzliche 15 Monate gewährt, um mit dem Bau des Gebäudes zu beginnen. Die bezugsfertige Fertigstellung würde entsprechend auf den 31.12.2028 datiert werden. Der städtebauliche Vertrag müsste sodann angepasst werden. Der Gemeinderat stimmte diesem vorgeschlagenen Vorgehen in seiner jüngsten Sitzung einstimmig zu.