Gemeinderat beschließt neue Elternbeitragsordnung in unseren Betreuungseinrichtungen
Für das Kindergartenjahr 2025/26 empfiehlt der Städte- und Gemeindetag eine erneute Erhöhung der Elternbeiträge um 7,3 %. Der Gemeinderat hat sich in seiner letzten Sitzung dazu entschlossen, diese Gebührenerhöhung auszusetzen und stattdessen einen grundlegenden Wechsel im System der Kindergartengebühren beschlossen.
Wie schon etliche unserer Nachbargemeinden, wird nun auch Linkenheim-Hochstetten die Geschwisterrabatte nach dem sogenannten "Badischen Modell" gewähren. Das bedeutet, dass für die Rabatte nur Kinder herangezogen werden, die tatsächlich Betreuungseinrichtungen besuchen.
Jeweils ein Kind einer Familie wird grundsätzlich den vollen Kindergartenbeitrag zahlen. Wenn zwei Kinder einer Familie zeitgleich einen Kindergarten oder eine Kinderkrippe besuchen, so reduziert sich der Beitrag für das günstigere in Anspruch genommene Betreuungsmodell auf 60 % des Beitrages. Bei drei Kindern einer Familie in gleichzeitiger Betreuung, reduziert sich der Beitrag für das günstigste gewählte Betreuungsmodell auf 30 %.
Diese Änderung ermöglicht es, dass die Beiträge für das erste Kind im nächsten Kindergartenjahr um 12 % gesenkt werden können. Die Landesempfehlung zur Gebührenerhöhung muss daher nicht umgesetzt werden.
An der Regelung der Geschwisterrabatte in den Horteinrichtungen und der Zwergenstube wird es absehbar keine Änderungen geben. Diese Rabatte werden bereits nach dem Badischen Modell gewährt.
Die Grundsatzentscheidung zur Umstellung des Geschwisterrabattsystems führte im Gemeinderat zu einer langen und kontroversen Diskussion. Bereits im Rahmen der Klausurtagung im vergangenen November, hatte das Gremium grundsätzlich darüber diskutiert, wie die Gebührenordnung umgestaltet werden kann. Linkenheim-Hochstetten hatte bisher ein Beitragssystem für die Kindergärten und Kinderkrippen, das sowohl in der praktischen Rabatthöhe, als auch in der zugrundeliegenden Berücksichtigung von Geschwisterkindern sehr großzügig war. Diese Doppelung aus hohem Rabatt und der Berücksichtigung aller Geschwisterkinder in einem Haushalt zwischen dem 1. und 18. Lebensjahr führte dazu, dass eine Familie mit 4 Kindern insgesamt weniger Kindergartengebühren pro Monat bezahlte als eine Familie mit nur einem Kind. Hinzu kommt auch die Ausweitung der Freibeträge bei der wirtschaftlichen Jugendhilfe. Familien haben einen Anspruch auf wirtschaftliche Jugendhilfe, wenn sonst kein Kindergartenplatz gezahlt werden könnte. Mehr als 3.100,- € pro Monat müssen bei einer 4-köpfigen Familie übrig bleiben pro Monat, nach Abzug laufender Ausgaben (Versicherung, Miete, Zins, Tilgung usw.). Wo dies nicht der Fall ist entsteht ein Rechtsanspruch auf Unterstützung bei der Zahlung von Kindergartenbeiträgen. "Die Unterstützungen bei der wirtschaftlichen Jugendhilfe haben sich in den letzten Jahren so entwickelt, dass keine Familie mehr Sorge darum haben muss, dass sie sich einen Kindergartenplatz nicht leisten kann", so der Bürgermeister Michael Möslang im Rahmen der Aussprache. Seit der Einführung der zentralen Anmeldung im Kinderkrippen- und Kindergartenbereich im vergangenen Jahr weist die Gemeindeverwaltung mit gutem Vermittlungserfolg auf die Möglichkeiten im Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe hin. "Es ist das gute Recht einer jeden Familie sich hier eine Unterstützungsmöglichkeit beim Landratsamt prüfen zu lassen", so der Bürgermeister weiter. Die laufenden Ausgaben im Bereich der Kinderbetreuung haben sich in den letzten 10 Jahren mehr als verdoppelt. 95 % der Ausgaben erfolgen für pädagogisches Personal. Das führt selbst bei einer Kostenbeteiligung von unter 20 % dazu, dass Hortplätze über 600,- € im Monat, mit Essen sogar über 700 € pro Monat kosten. So wie die meisten Menschen bei der Bezahlung von Pflegeheimplätzen Unterstützung vom Landkreis bekommen, zeichnet sich dies nun auch immer mehr für den Kindergarten- und Kinderkrippenbereich ab.
Der ursprüngliche Beschlussvorschlag der Gemeindeverwaltung schlug vor nur 6,37 % statt 7,3 % Gebührenverrechnung über ein neues Geschwisterrabattmodell vorzunehmen und setzte auf eine Mischung zwischen badischem Modell und württembergischen Modell. Bereits in der Vorberatung des neu gegründeten, beratenden Ausschuss für Jugend Kultur und Soziales sprach sich aber eine Mehrheit der Ausschussmitglieder gegen diesen Vorschlag aus. Zu kompliziert und damit intransparent für die Eltern, aber auch vergleichsweise teuer für die Gemeinde, so die Abwägung der Gemeinderäte, Elternvertreter und Trägervertreter. Diesem Votum folgte der Verwaltungsausschuss und schlussendlich nun auch der Gemeinderat mehrheitlich. Mit 12 Ja-Stimmen und 5 Gegenstimmen sprach sich eine große Mehrheit im Rat für das nun gewählte und hier abgebildete Gebührenmodell aus. Kinderreiche Familien bekommen nach wie vor einen guten Rabatt und Familien mit wenigen Kindern werden nicht überproportional belastet, so die mehrheitliche Gesamtabwägung des Rates. Der von der Fraktion die Grünen eingebrachte Vorschlag eine Übergangsermäßigung für Mehrkind-Familien mit ab September mehr als 100€ zusätzlicher Belastung im Monat zu entwickeln und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen, erhielt ebenfalls keine Mehrheit. Hier würde zusätzliche Bürokratie aufgebaut werden müssen, war ein wesentliches Gegenargument in der Aussprache. Ein anderes war, dass Fördermöglichkeiten durch das Angebot der wirtschaftlichen Jugendhilfe des Landkreises bereits ausreichend vorhanden sind.