Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung am 4. November 2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Linkenheim-Hochstetten hat in seiner Funktion als Jagdvorstand in seiner Sitzung am 25.09.2025 die Einberufung einer Jagdgenossenschaftsversammlung nach § 10 Abs. 3 a) der Satzung über die Jagdgenossenschaft Linkenheim-Hochstetten beschlossen. Die nichtöffentliche Jagdgenossenschaftsversammlung findet am Dienstag, 04.11.2025 um 17:30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Linkenheim-Hochstetten statt.
Eingeladen sind alle Grundstückseigentümer, deren Flächen zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Linkenheim oder Hochstetten gehören. Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf, sind keine Jagdgenossen.
Die Jagdgenossen werden gebeten sich um 17.15 Uhr im Sitzungssaal einzufinden. Mit Vorlage des Personalausweises wird jeder Anwesende seinen Stimmzettel erhalten.
Durch schriftliche Vollmacht kann sich ein Jagdgenosse durch einen Dritten vertreten lassen.
Der Vordruck ist auf der nächsten Seite abgedruckt. Alternativ kann dieser auf der Internetseite der Gemeinde Linkenheim-Hochstetten abgerufen oder im Zimmer 21 des Rathauses abgeholt werden.
Folgende Tagesordnungspunkte werden bei der Jagdgenossenschaftsversammlung am 04.11.2025 behandelt:
TOP 1: Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaft auf den Gemeinderat
TOP 2: Neufassung der Satzung der Jagdgenossenschaft Linkenheim-Hochstetten
Die Jagdgenossen werden um unverbindliche Anmeldung bis 30.10.2025 bei Frau Hager unter a.hager@linkenheim-hochstetten.de oder 07247 802 44 gebeten. Sollten Sie Fragen haben können Sie sich gerne ebenfalls an Frau Hager wenden.
Linkenheim-Hochstetten, den 13.10.2025
Michael Möslang
Bürgermeister



