Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung – Teil 8 –
Bau-Turbo: Was die Änderungen für die Gemeinde bedeuten
Der Gemeinderat hat sich mit den jüngsten Änderungen im Baugesetzbuch befasst, dem sogenannten "Bau-Turbo". Ziel der Gesetzesnovelle ist es, den Wohnungsbau zu beschleunigen und vorhandene Potenziale im Ort besser zu nutzen - insbesondere durch Umbauten, Erweiterungen und Nachverdichtung im Innenbereich.
Der Bau-Turbo eröffnet neue Möglichkeiten, vom bisherigen Planungsrecht abzuweichen, ohne dafür ein komplettes Bebauungsplanverfahren durchführen zu müssen. Dies gilt ausschließlich für Vorhaben, die dem Wohnungsbau dienen. Neu ist dabei, dass die Gemeinde bei bestimmten Vorhaben eine ausdrückliche Zustimmung erteilen muss. Ohne diese Zustimmung können die neuen Erleichterungen nicht angewendet werden.
Für Linkenheim-Hochstetten ist wichtig: Die neuen Regelungen bedeuten keine automatische Lockerung der Bauvorschriften. Vielmehr soll weiterhin gesteuert entschieden werden, wo zusätzlicher Wohnraum sinnvoll und ortsverträglich ist. Grundlage dafür sind die Ziele des Gemeindeentwicklungskonzepts (GEK), das unter anderem eine maßvolle innerörtliche Nachverdichtung vorsieht und Außenentwicklung möglichst vermeiden will.
Die Verwaltung wird nun Leitlinien erarbeiten, wie der Bau-Turbo in der Gemeinde konkret angewendet werden kann - etwa wo er ausgeschlossen werden soll (zum Beispiel in Gewerbegebieten) und wer künftig über die notwendige Zustimmung entscheidet. Diese Fragen sollen in einer der nächsten Sitzungen erneut im Gemeinderat beraten werden.



