Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung – Teil 7 –
Vereinsförderrichtlinien: Kleine Anpassungen beschlossen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 29. Januar 2026 eine Aktualisierung der Richtlinien zur Förderung der Vereine in Linkenheim-Hochstetten beschlossen. Die Änderungen sind überwiegend redaktioneller Natur und dienen vor allem der sprachlichen Vereinfachung und formalen Klarstellung.
Eine inhaltliche Präzisierung betrifft die allgemeine Jugendförderung. Künftig ist klar geregelt, dass sich die Förderung auf Kinder, Schülerinnen und Schüler sowie Jugendliche bezieht, die ihren Wohnsitz in Linkenheim-Hochstetten haben.
Angepasst wurden außerdem die Regelungen zu den Unterstützungsleistungen bei Vereinsveranstaltungen. Die Nutzung von Toilettenwagen und Mülltonnen muss künftig vorab über die Gemeindeverwaltung koordiniert werden. Die Abholung und Rückgabe der benötigten Materialien erfolgt entweder durch die Vereine selbst oder - auf Wunsch - durch den Bauhof gegen Gebühr.
Die aktualisierten Vereinsförderrichtlinien sind seit dem 30. Januar 2026 in Kraft und auf der Homepage (→ Gemeindeverwaltung → Ortsrecht → Rubrik "Vereine") der Gemeinde abrufbar.



