Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung – Teil 3-
Bebauungsplanverfahren "Virchowstraße Ost" nach § 13a BauGB Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat hat die Aufstellung des Bebauungsplans "Virchowstraße Ost" nach § 13a BauGBeinstimmig einstimmig beschlossen. In Anlehnung an das Gemeindeentwicklungskonzept (GEK) soll im nördlichen Teil der aktuell ungenutzten Freifläche die Hardtwaldschule entstehen. Daran anschließend ist eine öffentliche Parkfläche geplant, im Süden soll eine Kindertageseinrichtung etabliert werden. Die Festsetzungen des Planwerks werden aktuell erarbeitet, die Infoveranstaltung der angrenzenden Grundstückseigentümer ist für dieses Quartal geplant. Die formelle Offenlage soll daran anschließen. Der Aufstellungsbeschluss ist der erste Verfahrensschritt in diesem Bebauungsplanverfahren. Im Rahmen der Offenlage hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit die Planunterlagen einzusehen und Stellungnahmen abzugeben.
Bereits im Frühjahr hatte der Gemeinderat einer Grundsatzvereinbarung mit dem Landkreis über die Ansiedlung der Hardtwaldschule zugestimmt. Die neue Schule soll Platz für 140 Kinder bieten. Die Hardtwaldschule ist ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. Gegenwärtig hat die Schule 80 Schülerinnen und Schüler.
Der neue Kindergarten im Süden des Areals wird ab 2028 benötigt. Er ist teilweise im Interimsgebäude Hans-Thoma-Straße untergebracht. Die 5 Gruppen werden sich nach aktueller Planung auf 2 Kindergartengruppen, 2 Kinderkrippengruppen und ein Gruppe Schulkindergarten der Hardtwaldschule verteilen.
Der Beschluss zur Aufstellung der Bauleitplanung erfolgte einstimmig.

