Beschlüsse aus dem Gemeinderat
Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2025 sowie Vergabekriterien für Schlagraum und Brennholz beschlossen
In der vergangenen Gemeinderatssitzung am Freitag, 25. Oktober 2024, wurden der Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2025 sowie die Festlegung der Vergabekriterien für Schlagraum und Brennholz beschlossen.
Nach § 51 Landeswaldgesetz ist durch die untere Forstbehörde, dem Landratsamt Karlsruhe, jährlich einen Betriebsplan aufzustellen. Diesem Betriebsplan samt Hiebs-, Kultur- und Pflegeplan stimmte der Gemeinderat für das Forstwirtschaftsjahr 2025, mit einem Defizit in Höhe von 110.716,00 Euro gemäß der Anlagen, zu. Mit der Verabschiedung werden die Ansätze für den Haushaltsplan 2025 verbindlich festgelegt. Das veranschlagte ordentliche Ergebnis beläuft sich auf ein Defizit in Höhe von 110.716 Euro. Die interne Leistungsverrechnung in Höhe von 16.000 Euro ist noch nicht endgültig berechnet und kann sich somit noch verändern. Der endgültige Beschluss über das Budget im Forstbereich wird im Zuge des Beschlusses der Haushaltssatzung im Januar 2025 getroffen. Die Forstverwaltung war unmittelbar bei der Erstellung dieser Vorlage eingebunden. Die inhaltlichen Vorschläge legen die Wünsche der Kunden aus den Vorjahren zugrunde.
Darüber hinaus wurden die Vergabemodalitäten für Brennholz und Schlagraum sowie die entsprechenden Rahmenbedingungen festgelegt. Aufgrund der steigenden Energiepreise ist die Vergabe von Brennholz und Schlagraum die Verwaltung einer Mangelsituation. Dieser wird begegnet indem das mögliche Brennholz abgegeben, gleichzeitig aber nur eingeschlagen wird, was waldbaulich sinnvoll ist. Aus diesem Grund wurde vor zwei Jahren erstmalig ein neues Vergabeverfahren angewandt. Die Erfahrungen waren positiv, weshalb das gewählte Verfahren weiterhin empfohlen wird. Eine Ergänzung soll den Workflow weiter verbessern.
Die Vergabemodalität für Schlagraum sieht ein Losverfahren vor. Daran teilnehmen können Einwohner*innen aus Linkenheim-Hochstetten, die einen Kettensägeschein besitzen. Jeder Besteller kann zwei Lose Schlagraum erwerben. Der Preis ergibt sich im Laufe der Versteigerung, der Richtwert liegt zwischen 5 und 20 Euro. Die Festlegung des Anschlagswertes erfolgt durch den Revierleiter.
Die Vergabemodalität für Festmeter Brennholz sieht ebenfalls ein Losverfahren vor. Auch an dieser Teilnahme sind Einwohner*innen aus Linkenheim-Hochstetten berechtigt, die einen Kettensägeschein besitzen. Pro Haushalt können maximal fünf Festmeter erworben werden, die Preise werden vom Forstamt festgesetzt. Es wurde vorgeschlagen zwei unterschiedliche Mengenkategorien einzuführen. Ein Interessent kann sich auf ein Los mit ein bis drei Festmetern oder ein Los mit drei bis fünf Festmetern bewerben. Dadurch wird vermieden, dass Bereiche zusammengefasst werden müssen, um exakt die gewünschte Menge zusammenzutragen. Der Workflow wird dadurch erheblich vereinfacht. Der Kunde hat dabei nur die tatsächlich zugeteilte Menge zu bezahlen.
Aktuell stagnieren bzw. fallen die allgemeinen Energiepreise. ForstBW und die Nachbarkommunen nahmen keine Anpassungen vor, daher empfiehl das Forstamt die Brennholzpreise wie im Vorjahr zu belassen. Buche hat einen Preis von 80 Euro pro Festmeter, Esche und sonstiges Hartlaubholz einen Preis von 70 Euro pro Festmeter Nadelholz einen Preis von 49 Euro pro Festmeter, Erle einen Preis von 45 Euro pro Festmeter und Weichlaubholz einen Preis von 45 Euro pro Festmeter.
Schließtage in den Betreuungseinrichtungen des Diakonievereines um drei Tage pro Jahr erhöht
Der Gemeinderat stimmte zudem dem Antrag der Belegschaft des Diakonievereins Linkenheim-Hochstetten zu, die Zahl der Schließtage in den Betreuungseinrichtungen des Diakonievereines um drei Tage pro Jahr zu erhöhen. Diese Erhöhung wird zum Anlass genommen, die Elternbeiträge für die Einrichtungen des Diakonievereins im Monat August um 50 % zu reduzieren.
Im Jahr 2021 wurden im Zuge des Versuchs der Vereinheitlichung der Schließtage in den Betreuungseinrichtungen der Gemeinde mit dem Diakonieverein Linkenheim-Hochstetten eine Reduktion auf 14 und mit der AWO Soziale Dienste gGmbH eine Erhöhung auf zehn jährliche Schließtage vereinbart. Mit der Reduktion der Schließtage wurden statt elf nun zwölf Monatsbeiträge erhoben. Aufgrund der tariflich neu eingeführten Regenerationstage für Erziehende wurden im Jahr 2022 die Schließtage beider Träger um je zwei Tage erhöht.
Mit Schreiben vom 14. Juni 2024 reichte der Diakonieverein bei der Gemeindeverwaltung einen Antrag auf Erhöhung der Schließtage von derzeit 16 Tagen pro Jahr um drei Tage auf dann 19 Schließtage pro Jahr ein. Laut Verein und Mitarbeitervertretung hat die Reduzierung der Schließtage im Jahr 2021 seither dazu geführt, dass Krankheitstage von Kolleg*innen aufgefangen werden müssen, während andere Kolleg*innen sich im Urlaub befinden. Dies führte vor allem im Kalenderjahr 2024 immer häufiger zu ungeplanten Verkürzungen der Öffnungszeiten in den Einrichtungen und einer spürbaren Mehrbelastung der Erzieher*innen.
Im Zuge der Verhandlungen über die Angleichung der Schließtage der AWO und der Diakonie war den Erzieher*innen des Diakonievereines versprochen worden, dass die neue Regelung nach zwei Jahren auf den Prüfstand gestellt werden soll. In der durch die Mitarbeitervertretung des Diakonievereins durchgeführten Befragung gaben 76 % der Belegschaft an, mit der aktuellen Situation nicht zufrieden zu sein und/oder die alte Ferienregelung mit drei Ferienwochen im Sommer zu präferieren. Vor dem Hintergrund der aktuellen Personalengpässe gerade im Bereich der Kinderbetreuung und den immer häufigeren ungeplanten Verkürzungen der Öffnungszeit aufgrund von Vertretungssituationen empfahl die Verwaltung, dem Antrag der Mitarbeitervertretung des Diakonievereines zuzustimmen.