Beschlüsse aus dem Gemeinderat
Beschlüsse aus dem Gemeinderat
Neubaugebiet "Nußbaumhecken": Grundsatzentscheidung zur Anbindungssituation
In seiner Dezember-Sitzung traf der Gemeinderat eine wichtige Grundsatzentscheidung zur Anbindung des künftigen Neubaugebiets "Nußbaumhecken". Der Gemeinderat entschied sich für Variante 1, die einen beidseitigen Fuß- und Radweg vorsieht. Diese Entscheidung ist ein bedeutender Schritt in der Erschließungsplanung, die nun weiter konkretisiert wird. Ziel ist es, die Anbindung des Neubaugebiets optimal zu gestalten und die Pläne dem Gremium zur abschließenden Beschlussfassung vorzulegen. Das Gemeindeentwicklungskonzept (GEK) sieht vor, im Areal "Nußbaumhecken" Start-Up-Unternehmen anzusiedeln und gleichzeitig Wohnraum zu schaffen. Diese duale Nutzung soll die wirtschaftliche Stabilität der Gemeinde fördern und den dringend benötigten Wohnraum bereitstellen. Insgesamt zielt die Planung darauf ab, eine nachhaltige und qualitativ hochwertige Entwicklung des Gebiets zu gewährleisten, die sowohl den Bedürfnissen der Anwohner als auch den Anforderungen an eine moderne Infrastruktur gerecht wird. Die nächsten Schritte werden die detaillierte Ausarbeitung der Pläne und die Berücksichtigung der öffentlichen Rückmeldungen umfassen.
Die Erschließungskosten für das Neubaugebiet werden auf 200 bis 250 Euro pro Quadratmeter geschätzt, wobei die Gemeinde als Eigentümerin eines Großteils der Grundstücke auch finanziell betroffen ist. Die Anbindungskosten belaufen sich voraussichtlich auf 785.000 Euro netto, wobei 75 % dieser Kosten auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden. Die geplante Variante 1, die einen Durchbruch des Walls vorsieht, bringt zusätzliche Kosten für die Geh- und Radwege mit sich. Öffentliche Beteiligungsmöglichkeiten sind im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens gegeben, wobei bereits zahlreiche Stellungnahmen eingegangen sind. Die Argumente der Bürger werden in den weiteren Planungen berücksichtigt, um eine ausgewogene Entscheidung zu treffen.
Nach dem Sachvortrag folgte die Diskussion. Michael Hammann von den Grünen steht dem Durchbruch des Walls positiv gegenüber und wird diesem zustimmen: "Ich finde es gut, dass der Durchbruch erfolgen soll. Ich vertrete zudem den Standpunkt, dass der Wall auf Dauer entfernt werden muss, wenn wir das neue Quartier integrieren wollen." Die Meinung, dass das neue Quartier eine vernünftige Anbindung verdient und der Wall weichen sollte, sind auch Evelyne Scherer von der SPD und Maximilian Ritz von der FDF.
Andreas Stampfer von der CDU fügte ein Thema an, dass zuvor im Technischen Ausschuss besprochen wurde: "Es besteht ein gewisses Risiko für Fußgänger, die direkt aus dem Neubaugebiet heraustreten, ohne die offiziellen Überwege zu nutzen. Ein Vorschlag wäre, dort Barrieren anzubringen, die nicht einfach überwindet werden können", so Stampfer. Michael Möslang entgegnete darauf, dass eine zusätzliche Barriere angebracht werden könne. Er betonte aber, dass die Verkehrsplanung in diesem Bereich noch am Anfang stehe und es sich zunächst um einen städtebaulichen Entwurf handelt, der aufzeigen soll, was möglich wäre und was nicht, um auf dieser Basis weiter arbeiten zu können. Es gibt noch keine Detailplanung, die zum Beispiel die Beetausgestaltung, Ampelanlagen oder konkrete Wegebreiten angeht.
Auch Martina Rüth von den Grünen möchte der Wallöffnung zustimmen, wollte aber zudem wissen, ob die Sichtbeziehungen gegeben sind oder Gefahren für Fußgänger bestehen. Dr.-Ing. Frank Gericke der Modus Consult Gericke GmbH & Co. KG entgegnete, dass es sich bei Querungen der Straße um ein ernstzunehmendes Thema handelt. Er betonte aber, dass die Sichtbeziehungen untersucht worden und nach Veränderungen der Kurvenlage in dem Bereich bei Tempo 30 und Tempo 50 ausreichend gegeben sind.
Matthias Braun von der CDU wollte zudem wissen, ob es möglich sei, dass Tempo 50 noch existiert, obwohl das Neubaugebiet bereits bewohnt ist oder ob der Prozess abgeschlossen sein wird, wenn das Baugebiet freigegeben ist. Frank Gericke entgegnete darauf, dass irgendwann ein Entwurf vorliegen wird, auf dem alle Details dargestellt sind und der genehmigt werden muss. Darauf basierend wird die Frage geklärt, welche Tempovorgaben erfolgen werden. Michael Möslang fügte hinzu, dass in der Regel mit der Erschließungsfreigabe auch unmittelbar die Tempoanordnung erfolgt.
Dr. Jürgen Jaki von den Freien Wählern wollte zudem wissen, ob die Öffnung des Walls Einfluss auf die Lautstärke haben wird. Frank Gericke antwortete auch konkret auf diese Frage: Wir werden den schalltechnischen Nachweis führen müssen, dass ein Durchbruch durch die Wallanlage zu keiner Verschlechterung der Lärmschutzsituation führt, unabhängig von Tempo 30.
Im zweiten Schritt kommt die Thematik Tempo 30 hinzu. Da der Wall als Lärmschutz verortet war, müssen wir feststellen, dass die Veränderung am Wall keine Veränderungen des Lärmes darstellt. Den konkreten Auftrag gibt es schon, den endgültigen Nachweis führen wir aber noch aus."
Einführung einer Richtlinie zur Förderung von Kindertagesstätten und Kinderkrippen
In der Sitzung wurde zudem die Einführung einer neuen Richtlinie zur Förderung von Kindertagesstätten und Kinderkrippen beschlossen, die ab dem 1. Januar 2025 in Kraft treten soll. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die bestehenden Verträge mit den Betreibern der Kinderbetreuungseinrichtungen, darunter die AWO Soziale Dienste gGmbH, der Diakonieverein Linkenheim-Hochstetten und die Lebenshilfe Karlsruhe, Ettlingen und Umgebung e.V., neu zu gestalten. Hintergrund dieser Entscheidung waren wiederholt geführte Diskussionen über die Abrechnung der Betriebskosten in den örtlichen Kindergärten.
Sowohl die Lebenshilfe als auch die AWO hatten eine Vereinheitlichung der Betreiberverträge angeregt. Aus diesem Grund empfiehlt die Gemeindeverwaltung die Einführung einer Förderrichtlinie, die verschiedene Fördermöglichkeiten in Betracht zieht. Dazu gehören unter anderem einheitliche Platzpauschalen und prozentuale Beteiligungen an den Betriebskosten. Im Rahmen der Evaluierung wurde jedoch festgestellt, dass die Anwendung der Förderrichtlinie der Stadt Karlsruhe zu Mehrkosten für die Kommune führen könnte. Außerdem könnte eine reine Kostenbeteiligung das Einnahmenrisiko auf die Träger verschieben, was die einheitliche Festlegung der Elternbeiträge gefährden würde. Daher schlägt die Verwaltung vor, die Förderung auf Grundlage einer Defizitabrechnung zu gestalten, was im Vorfeld mit allen beteiligten Trägern abgestimmt wurde.
Zusätzlich wird eine Änderung der Richtlinie vorgeschlagen, die die Gruppenarten in den Kindertagesstätten betrifft. Zukünftig sollen inklusive Gruppen mit jeweils 15 Kindern im Alter von 1 Jahr bis zum Schuleintritt und einer täglichen Öffnungszeit von 8 Stunden gefördert werden. Dies soll zu einer Senkung der Betriebskosten führen. Um die Gruppenstrukturen zu entflechten, wird empfohlen, ab dem 1. September 2025 keine neuen Verträge für 6- und 10-Stunden-Betreuung abzuschließen, während bestehende Verträge weiterhin gelten.
Zudem wird die Wiederbelebung des Ausschusses für Kultur, Jugend und Soziales angeregt, in den auch Elternvertreter einbezogen werden sollen. Dies soll eine stärkere Beteiligung an den Entscheidungsprozessen ermöglichen. Die Verwaltung plant, im ersten Quartal 2025 eine Neufassung der Hauptsatzung vorzulegen, um die Wiederinstallation des Ausschusses zu ermöglichen. Diese Maßnahmen sollen die Qualität der frühkindlichen Betreuung in Linkenheim-Hochstetten verbessern und eine transparente, einheitliche Regelung für alle Beteiligten schaffen.
1. Änderung der Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in Linkenheim-Hochstetten
Zudem wurde die 1. Änderung der Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen einstimmig beschlossen. Ursprünglich im Mai 2020 eingeführt, zielte die Sondernutzungssatzung darauf ab, individuelle Sondernutzungen im öffentlichen Verkehrsbereich zu steuern. Dieses Ziel wurde mittlerweile erreicht. Laut § 16 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg sind einige Regelungen nicht mehr notwendig, da sie bereits durch Landesrecht abgedeckt werden. Daher wird der bisherige § 3 der Satzung ersatzlos gestrichen, um die Satzung zu aktualisieren.