Aus dem Gemeinderat – Teil 7: Zukunft der musikalischen Bildung wird neu geprüft
Der Gemeinderat hat sich mit der zukünftigen Ausrichtung der musikalischen Bildungsangebote in Linkenheim-Hochstetten befasst. Hintergrund sind insbesondere die rechtlichen und finanziellen Auswirkungen des sogenannten Herrenberg-Urteils. Danach müssen viele bislang auf Honorarbasis tätige Musikschullehrkräfte künftig sozialversicherungspflichtig beschäftigt werden. Für die Mitgliedsgemeinden der Musikschule Hardt wären damit deutliche Mehrkosten verbunden.
Der Vorschlag, die Musikschule Hardt innerhalb des bestehenden Zweckverbands weiterzuentwickeln und hierfür im Jahr 2027 zusätzlich rund 23.000 Euro bereitzustellen, fand im Gemeinderat keine Mehrheit. Er wurde mit drei Ja-Stimmen, 14 Gegenstimmen und einer Enthaltung abgelehnt.
Stattdessen beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung, einen möglichen Austritt der Gemeinde aus dem Zweckverband Musikschule Hardt zu prüfen. Zugleich soll untersucht werden, wie freiwerdende Finanz- und Sachmittel auf die örtliche Musikschule Musicus übertragen werden könnten. Ziel bleibt es, auch künftig ein breites und wohnortnahes musikalisches Bildungsangebot sicherzustellen. Die endgültige Entscheidung über einen Austritt wird der Gemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt treffen. Dieser Beschluss erfolgte mit zwölf Ja-Stimmen, fünf Gegenstimmen und einer Enthaltung.



