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05.06.25

Antrag auf Bebauungsplanänderung in der Kaiserstraße – Gemeinderat trifft Grundsatzentscheidung zur Bauleitplanung

In seiner jüngsten Sitzung befasste sich der Gemeinderat mit einem Antrag zur Änderung des Bebauungsplans "östlich der Bahn" im Bereich des Grundstücks Kaiserstraße 52/54 (Flst. Nr. 7517). Ziel des Antrags war es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines Mehrfamilienhauses mit sechs Wohneinheiten zu schaffen.
Das Grundstück ist derzeit für die Bebauung mit einem Doppelhaus vorgesehen. Eine städtebauliche Notwendigkeit zur Planänderung gab es nicht, da das Grundstück bereits erschlossen und baureif ist. Der bestehende Bebauungsplan lässt eine Umsetzung mit mehreren Wohneinheiten grundsätzlich zu.
Der Gemeinderat fasste dennoch einen Grundsatzbeschluss über die mögliche Änderung des Bebauungsplans. Sollte die Änderung weiterverfolgt werden, wird ein städtebaulicher Vertrag mit dem Antragsteller ausgearbeitet, in dem insbesondere die vollständige Übernahme der Kosten geregelt wird.
Der Beschluss erfolgte mit 9 Ja-Stimmen, 7 Gegenstimmen und 1 Enthaltung.
Ein späteres Bebauungsplanverfahren würde öffentlich ausgelegt, sodass auch die Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange Stellung nehmen können.
Der Grundsatzbeschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für nur ein Grundstück, ohne ein öffentliches Interesse - wie z. B. den Neubau eines Kindergartens - ist für Linkenheim-Hochstetten ein Novum und ändert die jahrelange Praxis, dass Bebauungspläne nur bei kommunalem Interesse geändert werden, so lange bis das gesamte Gemeindegebiet überhaupt erstmalig Bebauungspläne hat. Aktuell hat die Gemeinde 9 laufende Bebauungsplanverfahren. Dabei ist die Verwaltungskapazität beschränkt und jedes Jahr werden rund 100.000,- € für Planungsleistungen zur Erstellung von Bauleitplanung aufgewendet. Vor diesem Hintergrund galt bisher, dass die Verwaltung sich auf jene Gebiete zu konzentrieren hat, welche noch keinen Bebauungsplan haben, um ungewollte Entwicklungen zu verhindern, moderate Nachverdichtung zu ermöglichen, nachbarschaftliche Interessen auszugleichen und Planungssicherheit für alle Grundstückeigentümer zu erreichen. "Hier bezahlt jemand dafür, dass er sich in der Schlange der Menschen mit Bebauungsplan-Wünschen nicht Hinten anstellen muss, sondern vorgezogen wird und das Grundstück leichter nutzen kann," so der Bürgermeister im Rahmen der öffentlichen Aussprache.
Aus den Reihen der Gemeinderäte wurde dies nur teilweise so gesehen. Insbesondere argumentierten die Befürworter der Änderung des Bebauungsplanes, dass so nach mehr als zwei Jahrzehnten das Grundstück endlich genutzt wird und das Verfahren vergleichsweise wenig aufwendig ist.

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