⚠️ Aufstallungspflicht für Geflügel im Landkreis Karlsruhe ⚠️
Im Landkreis Karlsruhe wurde bei Wildvögeln die Geflügelpest (HPAI H5N1) nachgewiesen.
Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, gilt ab sofort eine verbindliche Aufstallungspflicht für alle Geflügelhalter – privat wie gewerblich.
➡️ Geflügel darf nur noch in geschlossenen Ställen oder unter gesicherten Abdeckungen (Netze ≤ 25 mm) gehalten werden.
➡️ Geflügelausstellungen und -märkte sind bis auf Weiteres verboten.
➡️ Zusätzliche Biosicherheitsmaßnahmen sind einzuhalten.
Die Regelung gilt im festgelegten Gebiet entlang des Rheins und ist bis 15.01.2026 befristet.
Bitte informieren Sie sich über die Details der Allgemeinverfügung auf unserer Website.
Die Allgemeinverfügung ist hier zu lesen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe beim Schutz unserer Tierbestände!



